Wiedergewinnungsarbeiten (50%) und energetische Sanierung (65%)
Für 2015 wird sowohl die Steuerbegünstigung für die Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden im Ausmaß von 50% als auch die Steuerbegünstigung für die energetische Sanierung von Gebäuden im Allgemeinen im Ausmaß von 65% bestätigt. An den restlichen Bestimmungen gibt es keine Änderungen, sodass diese Begünstigungen in diesem Jahr genauso wie bereits im vergangenen Jahr beansprucht werden können.
Kontakt mit Engergieberater
UT24 empfiehlt, sich mit dem jeweiligen Wirtschaftsberater und einem befähigten Techniker in Verbindung zu setzen. Diese informieren und prüfen sämtliche Möglichkeiten. Dies ist wichtig, damit eventuelle Absetzbeträge dann auch wirklich in Anspruch genommen werden können.
Deatailierte Beschreibung und Voraussetzungen der jeweiligen Steuerbegünstigungen:
Sanierung und Außerordentliche Instandhaltung – 50% Steuerabzug
Energetische Sanierung – 65% Steuerabzug