Geld fürs Energiesparen
Laut unbestätigten Informationen eines Kammerabgeordneten werden nun jedoch aller Voraussicht nach die Steuerabzüge aber weiterhin zu 65 Prozent für die energetische Sanierung und zu 50% für die außerordentlichen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten angewendet werden.
Zusätzlich gibt es auch weiterhin den Energiebonus, der es ermöglicht, ein bestehendes Gebäude im Zuge einer energetischen Sanierung um 200m³, bzw. 20 Prozent der bestehenden Baumasse zu erweitern. Wichtigste Voraussetzung ist, dass das sanierte und erweiterte Gebäude die KlimaHaus-Klasse C erreicht.
Alternativ zum Steuerabzug für energetische Sanierung gewährt das Land Südtirol Zuschüsse im Ausmaß von 30 Prozent der anerkannten Kosten. Auch zu berücksichtigen gilt es, die sogenannte Vorfinanzierung des Landes auf die Steuerabzüge von 50 Prozent für Ausgaben von außerordentlichen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Erstwohnungen. Vor allem Bautenlandesrat Christian Tommasini hat mit diesem Beitrag bei seinen Stammwählern – den Italienern – in den Städten Südtirols gepunktet, welche hauptsächlich diese Form von Förderung in Anspruch genommen haben. So standen weniger Gelder für die übliche Wohnbauförderung zur Verfügung, für welche hauptsächlich Deutsche und Ladinern ansuchen.
Investitionen in Gebäude lohnen sich auch weiterhin: Absetzbarkeit der Investitionskosten von 65 bzw. 50 Prozent, höhere Wohnqualität und geringere Heizkosten durch energetisch verbesserte Gebäudehülle. Weniger Energieverbrauch bedeutet nachhaltiger Umgang mit unseren immer knapper werden Rohstoffen, Ankurbelung und Stärkung unserer lokalen Handwerker und Wirtschaft, Erhaltung unserer wertvollen Naturlandschaft und Heimat durch flächensparende Errichtung von Wohnkubatur.
Interessierte Personen sollten sich allerdings bereits vor Baubeginn an einen befähigten Techniker wenden, um alle Voraussetzungen und notwendigen Schritte dieser komplexen Materie abzuklären. (sot)