von rem 12.12.2014 09:00 Uhr

Sanierung und Außerordentliche Instandhaltung – 50% Steuerabzug

In diesem Beitrag berichtet UT24, wie die Südtiroler bei der Sanierung einer Wohnung oder einer außerordentlichen Instandhaltung 50% Steuerabzug beanspruchen können.
So könnte die neu sanierte Wohnung aussehen - Foto: unsertirol24.com

Auf diese Förderung können alle jene Wohnungseigentümer zugreifen, welche bestehende Gebäudeeinheiten sanieren. Arbeiten an Neubauten oder Zubauten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Einzige Ausnahme bildet ein Neubau einer Garage, welche als Zubehör zu einer Wohneinheit dient. Auch Wiedergewinnung von Wohnkubatur wird auf diese Weise bezuschusst. Die Abschreibung nutzen können nur Privatpersonen, keine Firmen. Ausreichende Steuerlast muss vorhanden sein.

Begrenzungsmauern, Alarmanlagen und Sanitäranlagen

Es besteht die Möglichkeit eine ganze Reihe von Maßnahmen mit 50% von der Steuer abzuschreiben. Diese reichen von Errichtung einer Begrenzungsmauer, über Einbau einer Alarmanlage für Fenster bis hin zur Realisierung von Sanitäranlagen. Absetzbar sind Kosten von bis zu max. 96.000€ inkl. MwSt., das einer Steuerersparnis von 48.000€ entspricht.

Außerordentliche Instandhaltung einer Wohnung

Zusätzlich erlaubt der Gesetzgeber auch Möbel und Elektrohaushaltsgeräte bis zu 10.000€ mit 50% von der Steuer abzuschreiben. Dies ist allerdings nur gestattet in Kombination mit einer außerordentlichen Instandhaltung in der Wohnung.

Was braucht es?

Zur Inanspruchnahme dieser Steuerbegünstigung ist eine Genehmigung des Gemeindebauamtes für die geplanten Arbeiten (Baukonzession oder vereinfachte Baubeginnmeldung) erforderlich. Wenn mehr als eine Firma am Bau tätig wird, wenn auch nicht gleichzeitig, muss vor Baubeginn die sogenannte Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat mit Einschreiben und Rückantwort versendet werden. Die Rechnungen, welche für die Steuerabschreibung genutzt werden, müssen in der Bank oder Post mit Hinweis für eine außerordentliche Instandhaltung überwiesen werden. Die Rückvergütung erfolgt in zehn Jahresraten zu gleichen Teilen. Für weitere Auskünfte stehen die Patronate und Wirtschaftsprüfer gerne zur Verfügung. (sot)

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