Gästebetten: Leiter Reber kritisiert Vergabekriterien des Landes

Seit Einführung des sogenannten Bettenstopps vor vier Jahren müssen neue Gästebetten entweder über das Kontingent der jeweiligen Gemeinde oder über das Landesbettenkontingent genehmigt werden. Nach Ansicht des Abgeordneten hätten dabei bisher vor allem bestehende Beherbergungsbetriebe profitiert, während Neueinsteiger und Eigentümer historischer Gebäude häufig das Nachsehen hätten.
Leiter Reber verweist darauf, dass die touristische Nutzung in der Vergangenheit wesentlich zum Erhalt vieler ortsbildprägender Gebäude beigetragen habe. Im Frühjahr habe der Landtag auf seine Initiative hin beschlossen, denkmalgeschützten Gebäuden bei der Vergabe von Landesbetten Vorrang einzuräumen. Hintergrund sei, dass die Sanierung historischer Bausubstanz für eine ausschließlich private Nutzung oft wirtschaftlich kaum tragbar sei.
Die nun von Tourismuslandesrat Luis Walcher vorgeschlagenen Vergabekriterien sehen jedoch zunächst eine Bevorzugung strukturschwacher Gemeinden, von Betriebsnachfolgen und nachhaltigen Betriebskonzepten vor. Erst danach soll der Denkmalschutz berücksichtigt werden. Leiter Reber befürchtet deshalb, dass von den insgesamt 500 Betten kaum Kontingente für denkmalgeschützte Gebäude übrig bleiben. Angesichts der Verteilung auf 54 touristisch weniger entwickelte Gemeinden sei der Spielraum ohnehin begrenzt.
Kritisch sieht der freie Abgeordnete zudem, dass bestehende Hotels zusätzliche Betten erhalten könnten, anstatt neuen Anbietern den Einstieg in den Tourismus zu ermöglichen. Gleichzeitig verweist er auf Ausnahmen vom Bettenstopp: Innerhalb der historischen Ortskerne – den ehemaligen A-Zonen – gelte dieser nicht. Dort könnten Gebäude, darunter zahlreiche denkmalgeschützte Häuser, uneingeschränkt touristisch genutzt werden. Auch der Urlaub auf dem Bauernhof sei von den Beschränkungen ausgenommen.
Nach Ansicht Leiter Rebers bleiben damit vor allem denkmalgeschützte Privathäuser außerhalb dieser Bereiche von den Einschränkungen betroffen. Er fordert die Landesregierung daher auf, Baudenkmälern bei der Vergabe der Landesbetten den Vorrang einzuräumen oder sie grundsätzlich vom Bettenstopp auszunehmen. Eine solche Ausnahme könne an nachhaltige Betriebskonzepte und die Verwendung regionaler Produkte geknüpft werden, um sowohl den Denkmalschutz als auch eine nachhaltige touristische Entwicklung zu fördern.






