von su 02.04.2019 18:25 Uhr

LR Achammer zur Broschüre: „Nicht unsere Auffassung von Integration!”

Die Broschüre zum Umgang mit muslimischen Schülern steht nicht im Einklang mit den Integrationsgrundsätzen des Landes und wird daher zurückgenommen. Die Begründung des Landesrates für diese Maßnahme geht aus einer Medienaussendung hervor.

APA

Bildungslandesrat Philipp Achammer begründet die Rücknahme der Broschüre der Deutschen Bildungsdirektion über den Umgang mit muslimischen Kindern und Jugendlichen an Schulen:
„Die Landesregierung hat in mehreren bereits in der vergangenen Amtszeit genehmigten Dokumenten ihr Integrationskonzept dargelegt.

Immer für ein Gelingen von Integration eintreten

Die jüngst veröffentlichte Broschüre spiegelt unsere Auffassung von Integration in wesentlichen Abschnitten in keiner Weise wider.”

Südtirols Bildungswelt werde immer für ein Gelingen von Integration, ein Klima des Respekts und der Verständigung und ein friedliches Zusammenleben eintreten.

„Das heißt aber nicht, dass wir von Vornherein unsere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen anderen anpassen müssten, damit Integration scheinbar möglich würde.”

Integration bringt Rechte und Pflichten

Die Landesregierung habe sich mehrmals für eine Integrationspolitik nach den Prinzipien „Fordern und fördern” und “Integration durch Leistung” ausgesprochen.

In diesem Zusammenhang sei auch das Landesintegrationsgesetz abgeändert worden, um ergänzende Sozialleistungen des Landes an den Nachweis der effektiven Integrationsbereitschaft – etwa den Besuch von Sprach- und Integrationskursen oder die Erfüllung der Schulpflicht – zu koppeln.

„Integration bringt Rechte und Pflichten mit sich. Und es ist wichtig, dass die Pflichten auch benannt werden”, betont der Landesrat.

Frühzeitig freigegeben und verschickt - das war ein Fehler

Die Broschüre der Deutschen Bildungsdirektion sei aufgrund eines internen Fehlers frühzeitig freigegeben und verschickt worden.

„Das war ein Fehler, und dafür übernehmen wir auch die Verantwortung”, erklärt Achammer. Darüber hinaus habe der Landesrat den Auftrag gegeben, den Leitfaden neu auszuarbeiten, ganz im Sinne der im Jahr 2016 genehmigten Integrationsvereinbarung des Landes.

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