von ih 20.04.2017 17:10 Uhr

Zeitweilige Sperren am Mendelpass

Dringende Sicherungsarbeiten machen auf der Mendelpassstraße im Zeitraum vom 26. April bis 21. Juli Einbahnregelungen und zeitweilige Sperren notwendig.

Foto: wikimedia.org/Passfahrer/cc

Beim Panoramateilstück im felsigen Bereich des Tumortals (“Roccette“) auf den Mendelpass werden in den kommenden Monaten außerordentliche Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Die lange Steinschlagmauer und die Geländer längs der neun Brücken, die zurzeit stark beschädigt sind, werden nun saniert und die Gefahrenpunkte mit Zementblöcken gesichert.

„Auf dieser beliebten Straße sind Autos, Busse, aber auch viele Radfahrer, Motorradfahrer u.a. unterwegs, weshalb die Eingriffe notwendig ist, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer weiterhin zu gewährleisten“, erklärt der zuständige Landesrat Florian Mussner.

Keine Totalsperren

„Wir haben in Absprache mit den betroffenen Gemeinden auf Südtiroler und Welschtiroler Seite gesprochen, diesen das Projekt und die damit verbundenen Maßnahmen und Verkehrsbehinderungen erklärt und alles Mögliche unternommen, um die Straße auch während der Arbeiten so lange wie möglich offen zu halten“, so Mussner.

Totalsperren über mehrere Tage sind keine vorgesehen. Auch an den Tagen, an denen Sperren notwendig ist, wird die Straße immer dreimal am Tag für mehrere Stunden befahrbar sein, damit Pendler und Wirtschaftstreibende durchfahren können. Der öffentliche Personennahverkehr ist mittels kleineren Bussen garantiert, aber auch die Mendelbahn ist täglich im 20-Minutentakt in Betrieb, wobei die Möglichkeit besteht, auch Fahrräder zu transportieren.

Derzeit sind laut Abteilungsdirektor Sicher äußerst wichtige Sicherungsmaßnahmen betreffend Steinschlag und Lawinenabgang im Gange, die jedoch von den Verkehrsteilnehmern kaum wahrgenommen werden.

In diesen Zeiten gibt es Einschränkungen

Am 26. April 2017 beginnen umfangreiche Sicherungsarbeiten, die voraussichtlich bis zum 21. Juli dauern. In dieser Zeit wird eine Ampelanlage eingerichtet und der Verkehr einspurig geregelt. Vom 26. April bis 28. April ist die Straße nur einspurig befahrbar und von 8:15 Uhr bis 12 Uhr, sowie von 13 bis 17 Uhr gesperrt. Dies gilt auch vom 2. bis zum 5. Mai.

Vom 8. bis zum 26. Mai (außer an Wochenenden und an Feiertagen) gilt auch eine Nachtsperre. In diesem Zeitraum ist die Straße einspurig befahrbar und von 8:15 Uhr bis 12 Uhr, von 13 bis 17 Uhr sowie jeweils von 21 Uhr bis 5:30 Uhr nicht befahrbar. Am 27. und 28. Mai gibt es eine Einbahnregelung.

Vom 29. Mai bis 30. Juni ist die Straße immer einspurig befahrbar mit Sperren von 8:15 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr; Feiertage und Wochenenden sind ausgeschlossen. Vom 1. Juli bis 21. Juli ist die Straße immer einspurig befahrbar und danach ist sie bis zu den Arbeiten im Herbst zweispurig für den Verkehr geöffnet.

LPA

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