Ab nun freie Einsicht in (fast) alle Daten der öffentlichen Verwaltung. Was sagt die Landesrätin?
Der zurückgetretene Ministerpräsident Matteo Renzi hat ein neues Gesetz zur Informationsfreiheit hinterlassen, welches am vergangenen 26. Dezember in Kraft getreten ist.
250 Jahre nach Schweden und 50 Jahre nach den Vereinigten Staaten und zehn Jahre nach Deutschland hat nun auch Italien einen sogenannten Freedom of Information Act (FOIA) eingeführt.
Freier Zugang
Im Prinzip geht es darum, dass ab nun alle Informationen und Akten der öffentlichen Verwaltungen allen Bürgern zugänglich sein müssen, sollte es nicht schwerwiegende Gründe geben, die dagegen sprechen.
Dies gilt ausdrücklich für alle Bürger, nicht nur für jene, die von einer Amtshandlung betroffen sind. Eine der wichtigsten Neuerungen ist auch, dass der Fragesteller ab nun sein Interesse an Akten oder Unterlagen der Verwaltung gegenüber nicht mehr begründen muss.
Ausnahmen sind beispielsweise das Staatsgeheimnis, militärische Unterlagen, laufende Ermittlungen oder persönliche Daten.
Staatsgeheimnis
Ein aufsehenerregender Fall, bei dem der Freedom of Information Act zuletzt in den USA zur Anwendung gekommen ist, waren die Emails der demokratischen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton:
Ein Journalist hatte dank des Gesetzes Zugang zu allen Emails erhalten, die Clinton während ihrer Zeit als Außenministerin verfasste.
In Südtirol hat sich IT-Landesrätin Waltraud Deeg schon bald nach ihrem Amtsantritt mit dem Thema der freien Daten befasst und im Dezember 2015 das Portal Open Data Südtirol vorgestellt.
Dort finden Bürger und Firmen aufbereitete Daten der öffentlichen Verwaltungen zur Verwendung unter einer freien Lizenz.
Lesen Sie im zweiten Teil unseres Artikels, was die Landesrätin vom neuen Freedom of Information Act hält und was sich nun in unserem Land ändern wird.
Hier geht es zum Interview mit der Landesrätin