von gru 22.02.2016 15:54 Uhr

Konvent: Die Protokolle – Teil XI – Bahn ans Land

Der Autonomiekonvent 2016 ist im Gange. In den Medien diskutiert man nicht nur über die vorgebrachten Themen, sondern auch über den Ablauf der Veranstaltung und die Zusammensetzung der Teilnehmer. UT24 stellt Protokolle aus verschiedenen Themenbereichen im Wortlaut der anwesenden Bürger zur Diskussion. Teil XI: Die Bahn ans Land
Die Bahn als Thema beim Autonomiekonvent. Photomontage: UT24 / Harald Lapp / pixelio.de

Thema: Bahn ans Land – Übernahme der Eisenbahninfrastruktur
Initiator: Wolfgang Niederhofer
Protokollant: Wolfgang Niederhofer
Anzahl Teilnehmer/innen (ca.): 8

Original: Brixen, am 13.02.2016


Oberflächlich betrachtet könnte man meinen, die Bahn sei schon beim Land. Dem ist nicht so. Ein Schlüssel ist die Bahninfrastruktur.

1. Definition Eisenbahn Infrastruktur

– Sämtliche Gleisanlagen
– Sämtliche Bahnhöfe
– Alle Immobilien/Grundstücke die vom Eigentum von RFI, Centostazioni, STA / Land Südtirol sind
– Alle Zugleitzentralen, die zur Steuerung des Betriebes und für die Informationssysteme notwendig sind.
– Sämtliche Umspannwerke und Anlagen für die Stromversorgung

2. Wer ist heute Eigentümer der Bahninfrastruktur?

– Zum Großteil RFI + Centostazioni. RFI und Centostazioni sind Töchter der Holding FS (Ferrovie dello Stato), die mehrheitlich  (100%) dem Staat gehört.
– Zu geringen Teilen STA wie die Vinschger Bahn, Rittnerbahn, Mendelbahn. STA gehört mehrheitlich dem Land Südtirol.

3. Autonomiepolitische Maßnahmen / Instrumente

– Übernahme der gesamten Eisenbahninfrastruktur durch das Land Südtirol. Das bedeutet die STA oder eine andere Struktur des Landes. Südtirol wird materieller Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur.
-Kompetenzen zum Ausbau eines Südtiroler Zugleitzentrale derzeit Steuerung von Verona für alle Südtiroler RFI-Strecken.
– Übernahme aller Kompetenzen, die für ein Fahrgastinformationssystem notwendig sind. Derzeit für alle RFI Strecken bzw. Bahnhöfe von Florenz und Verona.
– Primäre Zuständigkeiten sämtlicher Reglements und Gesetze, die das Eisenbahnwesen betreffen:

a) Sämtliche Zuständigkeiten zur Finanzierung und Ausschreibung der Dienste.
b) Sämtliche Zuständigkeiten zur Betriebsführung.
c) Baurecht für Bahnstrecken.
d) Tarifverträge für Mitarbeiter des Verkehrssektors.
e) Abnahme von Strecken.
f) Zulassung von Zügen.
g) Zuständigkeiten zur Trassenvergabe.
h) Tarifgestaltung / Preispolitik im ÖPNV.

4. Ziele:

a) ÖPNV auf Schweizer Niveau

– hinsichtlich Umfang und Qualität des Angebotes.
– Aufbau eines professionellen Fahrgastinformationssystems in Graubünden z.B. ein sehr professioneller Umgang mit Mehrsprachigkeit, was die Qualität der Sprachdurchsagen und auch Verwendung des Rätoromanischen betrifft.
– Finanzierung, Planung, Steuerung, Fahrzeugkauf, Zulassung, Ausschreibungen, Ausbau-/Neubau von Bahnstrecken, Gesetzgebung = aus einer Hand / vom Südtiroler Eisenbahnamt.
– Planungssicherheit bei Ausbau-/Neubau von Bahnstrecken z.B. Riggerbahnschleife oder Meranerhöhe muss immer mit RFI verhandelt werden.
– Bahnhöfe: müssen zu Schmuckstücken/Visitenkarten des Landes Südtirol werden. Heute mangelhafte Kompetenzen und andauernde Bettelei bei RFI / Centostazioni

b) Personenfernverkehr

– Land wird als Eigentümer der Infrastruktur direkter Partner von den Verhandlungen über die Gestaltung des Fernverkehrs. Südtirols Bedürfnisse können direkt deponiert und eingefordert werden. Heute ist vor allem der internationale Fernverkehr absolut unzureichend.

c) Güterverkehr für den Binnenverkehr

– Aufbau von aufgelassener Infrastruktur von Güter- Binnenverkehr zu ermöglichen.
– kleine, modale Umschlagterminals.
– Gleisausschlüsse.
– Rola Rampen.
– kleine Verschubbahnhöfe.
– Rampen für Autoreisezug.
– Innovative Kuriersystem über die Bahn.

Sauberkeit der Züge bei Flirtzügen besser.
RFI verhindert, dass die Entwerter auf den Bahnsteigen angebracht werden z.B. Bozen, Meran, Brixen.
Hauptproblem ist, dass Südtirol nicht Herr der Dinge ist. Verhandlungen mit viel zu vielen Gesellschaften (RFI, Centostazioni …).

Südtirol muss die Infrastruktur bekommen. Schon seit Jahren heißt es, die Meraner Linie käme zum Land. Da läuft alles viel zu schwerfällig. Die Bahnareale haben vielfach ein schmuddeliges Erscheinungsbild.
Gemeinden haben teils die Zuständigkeit über Pachtverträge, aber ohne das Eigentum werden die Bahnhöfe nie zu einem richtigen Vorzeigeobjekt mit Bar, Info-Schalter und anderen innovativen Lösungen.


Südtirol ist von einem führenden Bahnland (Überetscher Bahn, Grödner Bahn, Tauferer Bahn usw.) leider sehr zusammengestutzt worden.
Verwaltung der Bahn nach Vorbild Luxemburg.
Finanzierung der neuen Kompetenzen erfordert Umschichtung von Straße auf Schiene. Dies sind auch Investitionen zu mehr Ökologie und zur Erreichung der CO2 Ziele.
Einsatz von neuem Rollenmaterial im Güterverkehr.

Zum BBT existiert bis dato kein Bedienkonzept. Für die östliche Landeshälfte ist bis heute kein Fernverkehrshalt in Brixen vertraglich festgelegt.


Zugang zu allen Verträgen und Bauvorhaben auf dem Bürgernetz. Dies sollte im Sinne von demokratischen Grundprinzipien auf alle Bereiche ausgedehnt werden.
Die Eisenbahninfrastruktur ist für die strategische Zukunftsplanung von zentraler Bedeutung.

Mehr Kompetenzen für mehr Lärmschutz an den Bahnlinien.
Es ist nicht so wichtig, welche Eisenbahngesellschaft den Dienst durchführt. Wichtig ist, dass das Land den Dienst professionell ausschreibt, damit der Betreiber alle Bedürfnisse des Landes erfüllt (z.B. Mehrsprachigkeit, Sauberkeit, Sicherheit in den Zügen).


Lesen Sie außerdem:


Konvent: Die Interviews mit den Initiatoren:


 Die gesamten Protokolle der Open Spaces sind auf der Webseite www.konvent.bz.it einsehbar.


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