von gru 11.02.2016 11:30 Uhr

Konvent: Die Protokolle – Teil V – Vollautonomie

Der Autonomiekonvent 2016 ist im Gange. In den Medien diskutiert man nicht nur über die vorgebrachten Themen, sondern auch über den Ablauf der Veranstaltung und die Zusammensetzung der Teilnehmer. UT24 stellt Protokolle aus verschiedenen Themenbereichen im Wortlaut der anwesenden Bürger zur Diskussion. Teil V: Vollautonomie: Definition und Zuständigkeiten
Auch die Vollautonomie ist Thema beim Konvent.

Thema: Vollautonomie: Definition und Zuständigkeiten
Initiator: Wolfgang Niederhofer
Protokollant: Thomas Sinha
Anzahl Teilnehmer/innen (ca.): 18

Original: Bruneck, am 30.01.2016


Einleitung durch Initiator: Was ist Vollautonomie?

Vollautonomie ist die Übernahme von praktisch allen Kompetenzen, mit der Ausnahme von Themen wie z.B. Verteidigung. Bisher staatliche Kompetenzen / Zuständigkeiten gehen entweder an Südtirol oder an die EU.

Zu einer Vollautonomie gehört auch das Recht, frei über die künftige staatliche Zugehörigkeit zu entscheiden: wie z.B. in Nordirland durch das „Good Friday Agreement“ ermöglicht wurde.

Ein vollautonomes Südtirol sollte praktisch alles als Primärkompetenz bekommen: Finanzhoheit, Steuerhoheit, direkte Demokratie, Landespolizei, Regierungskommissarsposten abschaffen und an Landeshauptmann delegieren, Sportautonomie, Schulautonomie, Eisenbahn- und Postübernahme, Einwanderungsgesetzgebung eigene volle Handhabung über Telekommunikation, Gerichtsbarkeit, Tarifverträge, Toponomastik, Außendarstellung usw.

Wäre das für Südtirol finanzierbar? Ja, vorausgesetzt Südtirol hätte Finanz- und Steuerhoheit.

So erzielt Südtirol bei den Sozialversicherungs- und Rentenbeiträgen jährlich einen satten Überschuss. Dies als Beispiel für die mögliche Eigenständigkeit / Vollautonomie Südtirols.

Wie geht der Weg zur Vollautonomie für Südtirol? Der erste Schritt zur Vollautonomie ist eine artikulierte Forderung.
Auf dem Verhandlungsweg muss das Subsidiaritätsprinzip „reingeholt“ werden. Rechte sind politisch erfolgreiche Forderungen. Die Kompetenzen der Region Trentino.

Südtirol müssen vollends an die beiden Provinzen abgegeben werden. Südtirol könnte sich – wie Studien beweisen – selbst finanzieren. Luxemburg beweist klar, dass volle Zuständigkeiten ein europäisches Denken und Fühlen nicht präkludieren.

Eigenzuständigkeit bedeutet nicht Abschottung. In Anbetracht der schlecht funktionierenden italienischen Gerichtsbarkeit braucht Südtirol eine eigenständige Gerichtsbarkeit.

Per se hat die Zugehörigkeit Südtirols zu Italien keine demokratische Legitimität, während der Wählerwunsch / Bürgerwille Südtirols eine klare demokratische Legitimierung hat.

Südtirol braucht folgende Kernkompetenzen FJPS: Fiskus, Justiz, Polizei, Sport.


 

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