von rem 06.01.2015 06:00 Uhr

Wiedergewinnungsarbeiten (50%) und energetische Sanierung (65%)

UT24 hat bisher ausführlich darüber berichtete, wie die Südtiroler auch im Jahre 2015 in den Genuss von Steuerbegünstigungen bei Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden und bei der energetischen Sanierung von Gebäuden im Allgemeinen kommen können. Lagen bisher nur Vermutungen zur Verlängerung des Gesetzes vor, ist es nun sicher, dass der Steuerbonus wieder in Anspruch geommen werden kann.
Foto: © unsertirol24.com / rem

Für 2015 wird sowohl die Steuerbegünstigung für die Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden im Ausmaß von 50% als auch die Steuerbegünstigung für die energetische Sanierung von Gebäuden im Allgemeinen im Ausmaß von 65% bestätigt. An den restlichen Bestimmungen gibt es keine Änderungen, sodass diese Begünstigungen in diesem Jahr genauso wie bereits im vergangenen Jahr beansprucht werden können.

Kontakt mit Engergieberater

UT24 empfiehlt, sich mit dem jeweiligen Wirtschaftsberater und einem befähigten Techniker in Verbindung zu setzen. Diese informieren und prüfen sämtliche Möglichkeiten. Dies ist wichtig, damit eventuelle Absetzbeträge dann auch wirklich in Anspruch genommen werden können.

Deatailierte Beschreibung und Voraussetzungen der jeweiligen Steuerbegünstigungen:

Sanierung und Außerordentliche Instandhaltung – 50% Steuerabzug

Energetische Sanierung – 65% Steuerabzug

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