Florian Stumfall

23.07.2021

Vergessenes Jugendschutz-Gesetz

Die Autorin Birgit Kelle berichtet in der Schweizer „Weltwoche“ über drei verschiedene Gesetzesentwürfe zum Wechsel des Geschlechts und zieht daraus die Quersumme: „Was alle Entwürfe von Grünen, FDP, SPD und CDU/CSU einte, war die Forderung nach einer ärzteunabhängigen ‚Selbstbestimmung‘ von Geschlecht auch für Kinder ab vierzehn Jahren, im Zweifel mit Hilfe der Jugendgerichte gegen den Willen der Eltern.“ Diese Initiativen sind geeignet, einen Kulturbruch zu bewirken, der in der europäischen Geschichte einmalig wäre. Kein Wunder, dass die betreffenden Entwürfe an sich vor der Wahl nicht hätten bekannt werden sollen.

Quelle: „Demo für alle“

Der volle Umfang des Vorstoßes wird deutlich, wenn man ihn in den Kontext mit der bereits bestehenden Frühsexualisierung von Kleinkindern stellt. In der Zeitschrift „Kindergarten heute“ und zu dem Stichwort „Sexualpädagogik in der KiTa“ schreibt Christa Wanzeck-Sielert unter dem Titel „Sich selbst entdecken und sinnlich erfahren“, bei der Identitätsentwicklung komme „der Entwicklung der Sinne, der Motorik und der Sexualität eine wichtige Aufgabe zu“. Zur Erinnerung: In einer KiTa befinden sich Kinder ab dem Alter von drei Jahren!

Ein wichtiges Übungsfeld

Zur „kindlichen Sexualität“ äußert sich die Pädagogin folgendermaßen: bei Kinderfreundschaften deute sich der Beziehungsaspekt von Sexualität an; sie beschreibt die „frühkindliche Selbstbefriedigung“; sexuelle Rollenspiele – Doktor, Vater-Mutter etc – seien ein „wichtiges Übungsfeld“. Weiterhin erachtet sie als für Kleinkinder wichtig: „Eine umfassende Sinnessschulung ermöglicht das Kennenlernen des eigenen Körpers sowie der emotionalen und körperlichen Dimension von Sexualität.“
Frau Wanzeck-Silert ist kein Einzelfall, vielmehr ist die Früh-Sexualisierung auf dem Weg, zum Standard in deutschen Kindertagesstätten und Kindergärten zu werden. So berichtete der Bayerische Rundfunk kürzlich lobend von einem Projekt des Nürnberger Kindertheaters „Pfütze“. Dies beschäftigt sich mit dem Thema Menstruation, wobei schon eingangs die Vorstellung verneint wird, es seien davon nur Frauen betroffen. Daher lautet eine These; „Menschen, die menstruieren, stinken.“ Wohlgemerkt, Menschen, nicht etwa nur Frauen. Die Gattin des Nürnberger CSU-Oberbürgermeisters König ist Vorsitzende des Fördervereins „Pfütze“.
Natürlich spielt sich die Sexualisierung von Kindern längst nicht mehr nur im Rahmen von Kindergärten und Gemeinden ab. Die EU unterstützt mit vielen Millionen Euro Nichtregierungs-Organisationen weltweit, die sich für bedingungslose Abtreibung und Gender-Mainstreaming stark machen. Als Kleinkind schon entsprechend geistig und emotional deformiert, ist ein pubertierendes Kind hilfloses Opfer für alle, die ihm einreden wollen, es sei im falschen Körper geboren. Dies trifft vor allem Mädchen. Die New Yorker Journalistin Abigail Shrier hat in ihrem Buch „Unumkehrbar: Der Transgender-Wahn, der unsere Töchter verführt“ eine große Zahl von Beispielen zusammengetragen. Über die Hälfte der pubertierenden jungen Mädchen, so Shrier, gebe an, sich unsicher zu fühlen, was ihre sexuelle Identität angehe.

Politik beugt sich dem Fanatismus von Extremisten

Zurück nach Deutschland, wo es an sich ein Jugendschutzgesetz gibt. Dieses bestimmt, dass, wenn von einer Veranstaltung oder einem Betrieb „eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen“ ausgehe, der Veranstalter zur Unterlassung verpflichtet werden kann. Der Gesetzgeber aber konnte zur Zeit, als dieses Gesetz beschlossen worden ist, nicht ahnen, dass eine solche Gefährdung – und mit Blick auf die Jüngsten der Betroffenen, eine noch viel größere Gefährdung – von Einrichtungen ausgehen könnte, die für den Schutz der Kinder da sind.
Daher scheint es geboten, Hilfe beim Strafgesetzbuch zu suchen. Hier gibt es den § 184, Verbreitung pornographischer Inhalte. Ohne auf die Einzelheiten eingehen zu wollen, stellt sich doch die Frage, wie die oben genannten KiTa-Erziehungsmaßnahmen wie Doktor-Spiele und andere ablaufen können, ohne die pornographischen Inhalte im Sinne des § 184.
Doch ist dem Jugendschutz-Gesetz wie dem § 184 des Strafrechts eines gemeinsam: Die gesellschaftliche Entwicklung hat die rechtlichen Gegebenheiten über den Haufen gerannt, und Parlamente, Exekutive und die Gerichte haben dabei versagt, das zu bewahren, was die Rechtsgrundlage ihres Handelns und die Rechtsfertigung ihrer Existenz ist. Vielmehr beugt sich die Politik dem Fanatismus einiger Extremisten, die sich unter dem Mantel der Wissenschaft „weg von den biologischen Fakten hin zur sogenannten Selbstbestimmung“ begeben haben, wie Birgit Kelle sagt.

Die Erziehung der Kinder ist das alleinige Recht der Eltern

Das lenkt den Blick auf Ungarn, das sich wegen vorgeblicher Feindseligkeit sexuellen Minderheiten gegenüber im Fadenkreuz der EU befindet. Brüssel hat gegenüber Budapest Klage erhoben. Die Kommission behauptet, dass das neue Gesetz zum Verbot der öffentlichen Förderung von Homosexualität LGBT-Personen diskriminiere. Kommissions-Präsidentin von der Leyen bezeichnete das Vorgehen Ungarns als Schande, die „unsere Werte und unsere Identität verletzt“.
Tatsächlich wird im der „Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung“ bestimmt: „Im Rahmen des Kinderschutzsystems schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität.“ Ministerpräsident Orbán sagt dazu: „In Ungarn kann jeder frei leben, aber die Erziehung der Kinder ist das alleinige Recht der Eltern.“ Entscheidend ist der Abschnitt 6/A des umstrittenen Regelwerks: Im Sinne dieses Gesetzes sei es verboten „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornographisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen, oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen.“
Etwas Anderes will das vergessene deutsche Jugendschutz-Gesetz auch nicht.

Kolumne von Dr. Florian Stumfall
Erstveröffentlichung PAZ (redaktion@preussische-allgemeine.de)

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  1. Frank_Strohsack
    28.07.2021

    Ich stimme Elsa (wie meistens) voll zu. Steinschwandtner & Co jubeln Orban zu. Aber warum? Weil sie die Schwulen und Transgender nicht ertragen können? Macht Orban den wirklich so einen guten Job? Ungarn zählt (gemessen am BIP/Kopf) zu den 5. ärmsten Ländern der EU und zum zweitgrößten Netto-Emfänger. Einzig und allein im Radau machen – da ist er Weltmeister…

  2. Elsa
    28.07.2021

    Tja, die Welt ist eben bunt und nicht schwarz-weiß, wie es sich ein alter weißer Mann aus Deutschland mit Gedanken, die den vorigen Jahrhunderten angehören, vorstellt.
    Der Südtiroler Rechtsdenker ist doof genug zu glauben, dass wenn man Minderheiten wie Schwule, Transgender usw. bekämpft, sich nicht selbst ins Knie schießt.

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