von lif 27.10.2026 17:50 Uhr

Siebenjährige mit elf Kilo: Eltern angeklagt

Im Fall eines stark unterernährten und hautkranken siebenjährigen Mädchens in Tirol hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Eltern angeklagt. Ihnen wird das Verbrechen der fortgesetzten Gewaltausübung vorgeworfen, wie die Anklagebehörde mitteilte. Die Eltern bestreiten den Vorwurf.

Symbolbild von Alexa auf Pixabay

Der Fall war im Mai bekannt geworden. Die Siebenjährige war Ende April mit einem Körpergewicht von nur elf Kilogramm in ein Krankenhaus gebracht worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte das geringe Gewicht schon zu Wassereinlagerungen, Einschränkungen von Herz- und Nierenfunktion und einem akut lebensgefährlichen Zustand geführt. Das Kind leidet seit der Geburt an einer entzündlichen Hauterkrankung. Den Eltern wird vorgeworfen, Hautinfektionen nicht angemessen versorgt zu haben, was zu starken Hautveränderungen, einer beginnenden Sepsis und extremen Schmerzen geführt habe.

Außerdem sollen die Eltern zu wenig für die Beweglichkeit ihrer Tochter getan haben. Spätestens ab Anfang April 2026 konnte sich das Mädchen laut Anklagebehörde wegen verkürzter Sehnen nicht mehr bewegen, weder sitzen noch stehen. Sie musste getragen werden und konnte kaum noch Nahrung aufnehmen. Wegen der Hauterkrankung war das Kind schon 2023 mehrfach stationär im Spital, der letzte Arztbesuch fand im September 2025 statt. Danach sei die Mutter nur noch telefonisch mit der Hausärztin in Kontakt gewesen und habe angegeben, der Zustand bessere sich. Das habe offenbar nicht der Wahrheit entsprochen.

Auf dringende Aufforderung der Hausärztin brachten die Eltern das Mädchen schließlich in die Kinderklinik, wo es auf die Intensivstation kam. Eine Meldung nach dem Gewaltschutzgesetz brachte den Fall ins Rollen. Da der Aufenthalt der Eltern zunächst unbekannt war, wurden sie mit Europäischem Haftbefehl gesucht. Zwei Wochen später stellten sich beide der Polizei, über beide wurde die Untersuchungshaft verhängt. Der Vater wurde inzwischen entlassen und darf keinen Kontakt zur Tochter haben. Die Mutter war weiterhin in Untersuchungshaft.

Ihr Anwalt hatte während der Ermittlungen von einer Überforderung der Eltern gesprochen. Die Mutter habe sich stets um die Tochter gesorgt, die Krankheit sei schwer diagnostizierbar gewesen. Die Eltern seien zudem durch ein früheres Ermittlungsverfahren belastet gewesen.

Zur Klärung wurden ein gerichtsmedizinisches und ein hautärztliches Gutachten eingeholt. Bei einem Schuldspruch drohen zwei bis zehn Jahre Haft. Das Mädchen ist laut Staatsanwaltschaft nicht mehr in Lebensgefahr, sein Zustand hat sich gebessert. Die Obsorge für die Tochter und ihren gesunden jüngeren Bruder liegt inzwischen bei der Kinder- und Jugendhilfe.

APA/UT24

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