Kopfbedeckungen an Schulen: Knoll verteidigt seine Anfrage

Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, verteidigt seine Anfrage zu religiösen Kopfbedeckungen an Südtirols Schulen. In einer Stellungnahme betont er, dass die Erhebung von Fakten zur parlamentarischen Kontrollarbeit gehöre. Die Anfrage richte sich ausdrücklich nicht gegen eine bestimmte Religion.
Die Landtagsanfrage Nr. 2012/26-XVII wurde am 23. September 2026 eingebracht. Neben Knoll haben Myriam Atz, Hannes Rabensteiner und Bernhard Zimmerhofer unterzeichnet. Die reguläre Beantwortungsfrist läuft bis zum 23. Oktober.
Tatsächliche Situation erheben
Laut Knoll beschränkt sich die Anfrage nicht auf islamische Verschleierungen, sondern umfasst religiöse Kopfbedeckungen allgemein. Sie soll die tatsächliche Situation an Südtirols Schulen klären und eine Grundlage für die Diskussion über den Umgang mit religiös motivierter Kleidung schaffen.
Der Abgeordnete verweist auf eine öffentliche Aussage von Bildungslandesrat Philipp Achammer, wonach diesem keine Fälle von Burka oder Niqab an Südtirols Schulen bekannt seien.
„Wenn der zuständige Landesrat dieses Thema in den Medien behandelt, muss es einem Landtagsabgeordneten wohl erlaubt sein, nachzufragen, auf welcher Faktenlage solche Aussagen beruhen“, erklärt Knoll.
Datenschutz und Schutz der Kinder
Laut Knolls Pressemitteilung sieht Landtagspräsident Angelo Gennaccaro in der Anfrage zunächst kein Datenschutzproblem. Sollten sensible Daten betroffen sein, müssten diese bei der Beantwortung entsprechend geschützt werden.
Knoll weist außerdem die in seiner Mitteilung zitierte Aufforderung Achammers zurück, man solle „gefälligst die Kinder in Ruhe lassen“.
„Niemand will Kinder an den Pranger stellen. Politik hat aber die Pflicht, Entwicklungen zu kennen, bevor sie Entscheidungen trifft. Wer bereits die Erhebung von Fakten zum Skandal erklärt, verwechselt politische Kontrolle mit Gesinnungskontrolle“, erklärt der Abgeordnete.






