Neue Wohnbauförderung: Mehr Geld für Junge und Familien

Die Tiroler Landesregierung hat die Neuerungen am Dienstag beschlossen. Auch die Verfahren sollen künftig einfacher und mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden sein.
Höhere Einkommensgrenzen ab 2027
Mit der neuen Regelung soll der Kreis der Personen, die eine Wohnbauförderung erhalten können, erweitert werden. Die Einkommensobergrenzen steigen ab Jahresbeginn um 300 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und um 400 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person im Haushalt kommen zusätzlich 30 Euro hinzu.
Landeshauptmann Anton Mattle erklärt, dass damit mehr Menschen Zugang zur Wohnbauförderung erhalten sollen. Gleichzeitig verweist er auf die Investitionen des Landes: Allein 2025 seien 434 Millionen Euro in leistbares Wohnen geflossen. Dadurch seien 25.300 Sanierungen sowie 2.137 neu errichtete und geförderte Wohnungen ermöglicht worden.
Änderungen bei „Junges Wohnen“
Auch die Wohnstarthilfe „Junges Wohnen“ wird neu gestaltet. Das Angebot richtet sich weiterhin an Personen unter 35 Jahren, die eine Wohnung kaufen oder ein Haus bauen.
Künftig werden die Einkommensgrenzen stärker gestaffelt. Zusätzlich gibt es kleinere Einkommensstufen mit entsprechend abgestuften Förderbeträgen. Die Unterstützung soll dadurch genauer an die jeweilige Einkommenssituation angepasst werden.
Mehr Unterstützung bei der Wohnbeihilfe
Auch für Mieter gibt es Änderungen. Die sogenannte Zumutbarkeitstabelle bei der Wohnbeihilfe wird ab 1. Jänner 2027 um 100 Euro angehoben.
Bisher setzte die Zumutbarkeit bei 1.300 Euro an, künftig liegt dieser Wert bei 1.400 Euro. Dadurch müssen Bezieher der Wohnbeihilfe einen geringeren Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten selbst aufbringen.
Besonders profitieren sollen Menschen mit niedrigem Einkommen sowie Bezieher einer Mindestpension.
Mehr Förderung für energieeffizientes Bauen
Die neue Wohnbauförderung setzt außerdem stärkere Anreize für besonders energieeffizientes Bauen. Nullemissionsgebäude sollen künftig zusätzlich gefördert werden.
Auch für verdichtete Bauweise steigt die Förderung. Je nach Grundverbrauch erhöht sich der Fördersatz um 30 bis 50 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche.
Zusätzlich wird künftig rückbaufähiges Bauen unterstützt. Wer ein Rückbaukonzept vorlegt und ein Gebäude so plant, dass Baustoffe später leichter getrennt, wiederverwendet oder recycelt werden können, soll dafür eine zusätzliche Förderung erhalten.
Die Photovoltaikanlage bleibt bei geförderten Neubauten verpflichtend.
Sanierungsförderung wird vereinfacht
Auch bei Sanierungen sind Änderungen vorgesehen. Die bisherige Begrenzung der förderbaren Fläche nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen fällt weg.
Unabhängig von der Haushaltsgröße gilt künftig eine Obergrenze von 120 Quadratmetern förderbarer Nutzfläche pro Wohnung. Zudem sollen auch Wohnraumerweiterungen von weniger als zehn Quadratmetern künftig gefördert werden.
Für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf soll ab 1. Jänner 2027 außerdem eine zentrale Anlaufstelle geschaffen werden. Die entsprechenden Förderungen sollen über die Abteilung Soziales abgewickelt werden. Das kann beispielsweise den Einbau eines Liftes aufgrund einer Behinderung betreffen.
Altersgerechte Maßnahmen wie ein altersgerechter Badumbau bleiben weiterhin Teil der Wohnhaussanierungsförderung.
Weniger Bürokratie beim Bauen
Parallel zur neuen Wohnbauförderung setzt Tirol auf eine Vereinfachung der baurechtlichen Vorgaben. Das Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetz soll technische Anforderungen vereinfachen und praxistauglicher gestalten.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bauen im Bestand. Umbauten, Sanierungen und Nachverdichtungen sollen erleichtert werden, wenn bestehende Gebäude weiterentwickelt und an neue Anforderungen angepasst werden.
Laut dem zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler hat die Initiative positive Resonanz ausgelöst. Die Vereinfachungen sollen unter anderem unnötige Kosten und bürokratische Aufwände reduzieren, während die bestehenden Sicherheits- und Qualitätsstandards erhalten bleiben.
Die neuen Regelungen der Wohnbauförderung treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Anträge und weitere Informationen stellt das Land Tirol über seine Website zur Verfügung.






