von lif 27.09.2026 10:49 Uhr

Weniger drin, mehr bezahlt: Die Tricks der Hersteller

Weniger drin, gleicher Preis. Bei Lebensmitteln, Kosmetik und Reinigungsmitteln gibt es viele Wege, Preiserhöhungen zu kaschieren. Die Verbraucherzentrale zeigt die gängigsten Tricks.

Bild: APA/THEMENBILD

Am bekanntesten ist die sogenannte Shrinkflation, also die schrumpfende Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung. Musterbeispiel des Jahres 2025 war laut der Verbraucherzentrale Hamburg eine bekannte Schokoladentafel. Die Füllmenge sank von 100 auf 90 Gramm, der Preis stieg in Deutschland von 1,49 auf 1,99 Euro. Pro Kilogramm bedeutet das ein Plus von 48 Prozent. Besonders gut getarnt ist der Trick, wenn Hersteller die Menge nur bei einzelnen Geschmacksrichtungen reduzieren, während die anderen Varianten gleich bleiben. Noch dreister wirkt es, wenn die Packung sogar größer wird, während weniger drin ist, informiert die Verbraucherzentrale Südtirol.

Nicht nur weniger Inhalt kann eine Preiserhöhung verstecken. Steigt der Verkaufspreis stärker als die Füllmenge, sind Produkte mit dem Hinweis „mehr drin“ alles andere als ein Schnäppchen. Umgekehrt funktioniert es genauso: Wird die Menge stärker gesenkt als der Preis, lässt sich das Produkt als „jetzt noch günstiger“ bewerben. Manche Hersteller bieten ihr Produkt zudem bei verschiedenen Händlern in unterschiedlichen Füllmengen, aber zum gleichen Packungspreis an. Andere ändern die Mengen immer wieder, mal rauf, mal runter, was Preisvergleiche erschwert. Bei einer bekannten Chipsmarke kannte der Kilopreis über die Jahre dennoch nur eine Richtung nach oben.

Weitere Varianten sind weniger Stück in der Familienpackung bei gleichem Preis, eine kleinere Sirupflasche bei gleichzeitig erhöhter Dosierempfehlung oder ein Markenwechsel samt neuem Design, hinter dem sich fast dieselbe Rezeptur in kleinerer Menge verbirgt. Schließlich gibt es noch die Skimpflation: Dabei bleibt der Preis gleich, gespart wird bei der Qualität der Zutaten, zum Beispiel wenn Butter teilweise durch Rapsöl und Wasser ersetzt oder der Fruchtanteil im Müsli reduziert wird.

EU-weites Verbot ab 2030

Einige Länder wie Frankreich, Rumänien, Ungarn und Österreich verpflichten den Handel bereits, eine gewisse Zeit lang auf erfolgte Mengenreduzierungen hinzuweisen. EU-weit sollen Mogelpackungen ab 1. Jänner 2030 der Vergangenheit angehören: Laut der neuen Verpackungsverordnung müssen Gewicht und Volumen dann auf das nötige Mindestmaß reduziert sein, Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen, sind nicht mehr erlaubt.

„Verbraucher sind gut beraten, sich jenseits von vollmundigen Werbeversprechen ein eigenes Bild von der Qualität und dem Preis eines Produkts zu machen“, empfiehlt Silke Raffeiner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. Aufschriften wie „neue Rezeptur“ oder „jetzt noch besser“ könnten ein Hinweis auf weniger Inhalt oder einen höheren Preis sein. Bei Verdacht helfe Ertasten, Schütteln oder das Umdrehen der Packung. Und ein Blick auf den Grundpreis pro Kilo oder Liter sei ohnehin immer ratsam.

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