Besen-Plakat der STF landet vor Menschenrechtsgerichtshof

Die Regierung muss nun zu zwei vom Gerichtshof formulierten Fragen Stellung nehmen: Erstens, ob die strafrechtliche Verurteilung einen Eingriff in das Recht der Beschwerdeführer darstellt, Informationen und Ideen mitzuteilen (Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Zweitens, ob dieser Eingriff in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war (Art. 10 Abs. 2).
Rechtsanwalt Canestrini bewertet die Übermittlung als entscheidenden Schritt: „Die überwiegende Mehrheit der Beschwerden wird in Straßburg verworfen, ohne dass der Staat je davon erfährt. Dass Italien antworten muss, bedeutet, dass der Gerichtshof die Frage für ernsthaft prüfungswürdig hält, ob man in Italien für ein politisches Plakat strafrechtlich verurteilt werden darf.“
Bemerkenswert seien auch die Urteile, auf die sich der Gerichtshof in seinen Fragen ausdrücklich bezieht: unter anderem Handzhiyski gegen Bulgarien, wo die Verurteilung eines Oppositionspolitikers wegen einer satirischen Aktion an einem Denkmal als Konventionsverletzung eingestuft wurde, sowie Fragoso Dacosta gegen Spanien, wo Spanien 2023 wegen der Verurteilung eines Gewerkschafters für Beleidigung der spanischen Flagge verurteilt wurde. „Der Gerichtshof hat den Rahmen, in dem er unseren Fall prüfen will, selbst benannt. Er präjudiziert nichts, aber wir kennen ihn“, so Canestrini.
Ein Plakat und 16 Jahre Rechtsstreit
Der Rechtsstreit begann im Oktober 2010. Anlässlich des 90. Jahrestages der Annexion Süd-Tirols durch Italien veröffentlichte die Süd-Tiroler Freiheit eine Plakatkampagne unter dem Motto „90 Jahre Annexion – 90 Jahre Unrecht“ und „Auf Italien kann Süd-Tirol verzichten!“. Zu sehen war ein Besen, der die italienische Trikolore wegkehrte und dabei eine weiß-rote Tiroler Spur hinterließ. Das Motiv sollte den Begriff „Kehraus“ symbolisieren und den politischen Wunsch nach einer Loslösung Süd-Tirols von Italien ausdrücken. Die italienischen Ermittlungsbehörden werteten die Darstellung als Schmähung der Staatsflagge, rund 800 Plakate wurden beschlagnahmt.
Am 10. Oktober 2014 verurteilte das Landesgericht Bozen Klotz, Knoll und Thaler zu jeweils 3.000 Euro Geldstrafe. Im Jänner 2016 folgte in zweiter Instanz ein Freispruch, den das Kassationsgericht im Oktober 2017 wieder aufhob. Im November 2020 wurde die Verurteilung schließlich rechtskräftig. Die Beschuldigten hatten dabei bewusst auf die Verjährung verzichtet, um den Fall nach Straßburg tragen zu können. Die Beschwerde selbst wurde am 25. März 2021 eingereicht.
Worum es in der Beschwerde geht
Die Beschwerde macht geltend, dass das Plakat nach Inhalt und Anlass eine offenkundig politische und gewaltfreie Meinungsäußerung war: ein symbolisches Bild, veröffentlicht von einer im Landtag vertretenen politischen Bewegung zu einem historischen Jahrestag, im Rahmen einer Debatte über die Zukunft des Landes. Zwei der Beschwerdeführer waren zum Zeitpunkt der Kampagne gewählte Abgeordnete des Südtiroler Landtags. Aus Sicht der Beschwerde schützt die Verurteilung nicht die Würde einer Person, sondern ein Staatssymbol vor politischer Kritik, und trifft damit genau jene Form der Rede, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs den stärksten Schutz genießt.
Canestrini verweist dazu auf ein Grundsatzurteil: „Seit dem Urteil Handyside gegen das Vereinigte Königreich von 1976 gilt in Europa ein einfacher Grundsatz: Die Meinungsfreiheit schützt nicht nur Äußerungen, die gefallen oder als harmlos gelten, sondern auch jene, die den Staat oder einen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen. Das verlangen Pluralismus, Toleranz und Offenheit, ohne die es keine demokratische Gesellschaft gibt.“ Und weiter: „Ein Staat, der Bürger dafür bestraft, dass sie seine Flagge auf einem Plakat wegkehren, verteidigt nicht seine Würde, sondern gesteht seine Empfindlichkeit ein. Politische Symbole gehören zur politischen Auseinandersetzung. Wer sie dem Strafrecht anvertraut, hat die Debatte bereits verloren.“
Die Süd-Tiroler Freiheit sieht in dem Verfahren eine grundsätzliche Auseinandersetzung über die Grenzen der politischen Meinungsfreiheit. Mit der Übermittlung an die italienische Regierung tritt der Fall nun in eine neue Phase, an deren Ende ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen kann.






