von mmh 10.08.2026 11:06 Uhr

Amhof will Pensionisten zurück in den Arbeitsmarkt holen

Der Fachkräftemangel stellt Südtirol weiterhin vor Herausforderungen. Betroffen sind mittlerweile nahezu alle Wirtschaftsbereiche. Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof sieht deshalb in der Beschäftigung älterer Menschen eine wichtige Möglichkeit, den Arbeitsmarkt zu entlasten.

(Foto: Pexels)

Viele Pensionierte seien heute gesund, fit und gut ausgebildet. Gleichzeitig gebe es zahlreiche Menschen, die ihr Wissen und ihre Erfahrung auch nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterhin einbringen möchten – etwa tageweise oder saisonal.

„Die Beschäftigung im Alter ist längst kein Randthema mehr, sondern eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit“, erklärt Amhof. Ziel müsse es sein, entsprechende Möglichkeiten mit einfachen und finanziell attraktiven Modellen zu unterstützen.

Land setzt auf Dienstverbleib bis 70

In der Landesverwaltung wurden bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Eine Neuregelung zum Dienstverbleib ermöglicht es Mitarbeitern der Landesverwaltung, auf freiwilliger Basis bis zum vollendeten 70. Lebensjahr im Dienst zu bleiben.

Damit soll unter anderem wertvolles Fach- und Erfahrungswissen länger in den Betrieben gehalten werden.

Amhof sieht solche flexiblen Modelle auch für die Privatwirtschaft als sinnvoll an. Davon könnten sowohl Unternehmen als auch ältere Arbeitnehmer profitieren.

Staatliche Regeln sorgen für Hürden

In Italien gibt es bereits rechtliche Möglichkeiten wie die Gelegenheitsarbeit. Laut Amhof sind diese in der Praxis allerdings häufig mit starren Obergrenzen und administrativem Aufwand verbunden.

Auf staatlicher Ebene werde deshalb verstärkt darüber diskutiert, das Weiterarbeiten nach Erreichen des Pensionsalters steuerlich attraktiver zu machen. Auch die gleichzeitige Beibehaltung von Rente und Erwerbseinkommen soll nach den diskutierten Ansätzen einfacher werden.

„Wir verfolgen die Debatten in Rom sehr aufmerksam und bringen die Südtiroler Anliegen aktiv ein“, betont Amhof.

Grundlegende Änderungen im Steuer- und Rentenrecht liegen allerdings in der Zuständigkeit des Staates. Das Land könne hier daher nur begrenzt eingreifen.

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