Rentner aufgepasst: INPS fordert alte Zahlungen zurück

Wie das Sozialversicherungsinstitut INPS mitteilt, hat es die Verfahren zum Widerruf des 14. Monatsgehalts und des sogenannten Zusatzbetrags von 154,94 Euro abgeschlossen. Betroffen sind jene, die ihre Steuererklärung oder das RED-Formular nicht fristgerecht bis zum 19. September 2025 eingereicht haben. Laut der Rentnergewerkschaft des AGB/CGIL geht es um Beträge, die in den Jahren 2021 und 2022 ausgezahlt wurden. Diese fordert das Institut nun zurück, weil eine Überprüfung der Einkommenssituation der Begünstigten nicht möglich war.
Die Einbehaltungen beginnen ab der Rente im August 2026, präzisiert Alfred Ebner, Sekretär des LGR/SPI. Um die Belastung nicht auf eine einzige Zahlung zu konzentrieren, werden sie auf mehrere Monatsraten aufgeteilt. Das 14. Monatsgehalt muss demnach in 24 Raten zurückgezahlt werden, der Zusatzbetrag in zwölf Raten. Den Betroffenen hat die INPS bereits ein Einschreiben zugesandt. Dieses gilt als offizielle Mitteilung und gibt genau an, welche Beträge zurückzuzahlen sind und wie die Raten aufgeteilt werden.
Gewerkschaft rät zur Überprüfung
Wer das Schreiben erhalte oder eine Kürzung der Rente bemerke, solle die eigene Situation überprüfen, rät Ebner. Möglich sei das auf der Website der INPS oder über ein Patronat.
Das Einschreiben solle man keinesfalls ignorieren, betont der Gewerkschaftssekretär. Stattdessen gelte es, umgehend zu prüfen, ob die Einkommenserklärung tatsächlich fristgerecht eingereicht wurde oder ob die INPS bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt habe. In vielen Fällen ließen sich die eigenen Ansprüche geltend machen. Wer Zweifel habe, könne sich an die Büros der Rentnergewerkschaft oder an ein Patronat wenden. Dort gibt es laut Ebner kostenlose Unterstützung bei der Überprüfung der eigenen Situation.






