von lif 13.05.2026 17:17 Uhr

Atz fordert weniger Druck in den Schulen und keine Strafen für Eltern

Im Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages ist kürzlich das neue Sammelgesetz zum Bildungswesen besprochen worden. Die Landtagsabgeordnete Myriam Atz von der Süd-Tiroler Freiheit sieht Reformbedarf, warnt aber zugleich vor Ungleichbehandlungen und Geldstrafen für Eltern.

Myriam Atz © privat

Atz betont, dass der Leistungsdruck auf die Schüler dringend gesenkt werden müsse. Es gehe nicht darum, Kinder „in Watte zu packen“, sondern die Realität an den Schulen ernst zu nehmen. Viele Schüler würden heute unter konstantem Bewertungs und Prüfungsdruck stehen und auch das Unterrichtspensum sei in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Gute Ergebnisse entstünden nicht durch Druck, sondern durch Begeisterung und Motivation. „Schule darf nicht nur daraus bestehen, Stoff frontal zu vermitteln, den die Schüler bei der nächsten Schularbeit wiedergeben müssen und danach wieder vergessen“, so Atz in einer Aussendung der STF. Lernen müsse stärker über attraktive Projekte und aktives Mittun erfolgen. Dafür bräuchten auch die Lehrer mehr Freiraum in der Unterrichtsgestaltung.

Kritik an individuellen Bildungsplänen

Skeptisch sieht die Abgeordnete jene Bestimmungen, die für Schüler mit Migrationshintergrund sehr weitreichende individuelle Bildungspläne ermöglichen sollen. Vor allem in den ersten Jahren, in denen Defizite bei der Unterrichtssprache bestehen, könnten Unterricht und Bewertung deutlich von den allgemeinen Kriterien abweichen. Atz sieht darin eine mögliche Ungleichbehandlung gegenüber einheimischen Schülern, die ebenfalls mit Sprachen Schwierigkeiten haben, dafür aber etwa in Mathematik oder im praktischen Bereich stark sind.

„Es darf nicht sein, dass für eine bestimmte Gruppe besondere Möglichkeiten geschaffen werden, während andere Schüler mit ähnlichen Schwierigkeiten ohne Berücksichtigung bewertet werden“, so die Abgeordnete.

Strafen für Eltern als „falscher Weg“

Besonders kritisch beurteilt Atz die geplante Mitwirkungspflicht der Eltern. Diese sollen künftig verstärkt mit der Schule kooperieren, etwa bei Schulbesuch, Schulmaterialien, Elternsprechtagen und Elternabenden. Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen zwischen 50 und 150 Euro vorgesehen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Sanktionen beruhen und wie die Höhe festgelegt wird, konnte laut Atz im Ausschuss nicht ausreichend beantwortet werden.

„Es kann nicht sein, dass Eltern, die aus beruflichen oder familiären Gründen nicht an einem Elternabend teilnehmen können, mit einer Geldstrafe rechnen müssen“, betont die Abgeordnete. Statt auf Strafen zu setzen, brauche es andere Formen der Zusammenarbeit. In schwerwiegenden Fällen könne etwa die Ombudsstelle für die Rechte von Kindern und Jugendlichen eingeschaltet werden. Veränderungen im Schulsystem seien notwendig, finanzielle Sanktionen gegen Eltern aber der falsche Weg, fasst Atz zusammen.

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