Nein zu Pendlergeldkürzung und Taschenmesserverbot

Pendlergeld: Wer arbeitet, darf nicht bestraft werden
Die Südtiroler Landesregierung plant eine Kürzung des Pendlergeldes – ein Vorhaben, das die Süd-Tiroler Freiheit klar ablehnt. Für sie ist das Pendlergeld kein Geschenk, sondern ein notwendiger sozialer Ausgleich für Menschen, die täglich weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen. Betroffen sind unter anderem öffentlich Bedienstete, Lehrpersonen, Pflegekräfte und Handwerker, die wesentlich zum Funktionieren des Landes beitragen.
Die geplante Kürzung hätte für viele konkrete finanzielle Einbußen zur Folge. Beispielhaft wird ein Fall genannt, bei dem ein Bürger statt bisher 600 Euro künftig nur noch 350 Euro erhalten würde – trotz gleicher Arbeit und Strecke sowie steigender Lebenshaltungs-, Energie- und Treibstoffkosten. Besonders für junge Familien, Alleinverdiener und Berufseinsteiger stellt dies eine spürbare Mehrbelastung dar.
Das Pendlergeld erfüllt eine wichtige soziale Funktion, da es strukturelle Nachteile in ländlichen und peripheren Gebieten ausgleicht. Gerade dort sind viele Menschen gezwungen, lange Arbeitswege in Kauf zu nehmen. Besonders betroffen wären auch jene, die täglich über 150 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
Die Maßnahme hätte zudem weitreichende gesellschaftliche Folgen: Sie könnte Abwanderung fördern, den ländlichen Raum schwächen und die Zentralisierung verstärken. Darüber hinaus wird kritisiert, dass eine pauschale Kürzung ohne ausreichende öffentliche Diskussion und nachvollziehbare Begründung das Vertrauen in die politische Verlässlichkeit untergräbt.
Die Forderung ist daher klar: Die Kürzung soll zurückgenommen, das Pendlergeld mindestens auf bisherigem Niveau beibehalten und künftig an die Inflation angepasst werden. Änderungen sollen transparent und unter Einbindung der Sozialpartner erfolgen.
Taschenmesserverbot: Realität wird ignoriert, Bürger werden kriminalisiert
Parallel dazu richtet sich die Kritik gegen ein geplantes Sicherheitsdekret der italienischen Regierung, das ein Verbot zahlreicher Taschenmesser vorsieht. Betroffen wären Klappmesser mit einer Klingenlänge von mehr als fünf Zentimetern, die über eine Spitze und einen Verriegelungsmechanismus verfügen. Darunter fallen auch viele gängige Modelle, einschließlich weit verbreiteter Schweizer Messer.
Für viele Menschen in Südtirol ist das Taschenmesser ein alltäglicher Gebrauchsgegenstand – etwa für Handwerker, Jäger, Wanderer oder Familien bei Ausflügen. Es wird nicht als Waffe wahrgenommen, sondern als praktisches Werkzeug. Die geplante Regelung wird daher als realitätsfern kritisiert, da sie nicht zwischen tatsächlichen Gefahren und gewöhnlichen Alltagsgegenständen unterscheidet.
Besonders sensibel ist der kulturelle Aspekt: Auch Trachtenmesser und das sogenannte Trachtenbesteck wären betroffen. Diese sind fest in der traditionellen Tracht verankert und Teil des kulturellen Erbes. Ein pauschales Verbot würde somit auch in gewachsene Traditionen eingreifen.
Hinzu kommen mögliche rechtliche Konsequenzen: Verstöße könnten strafrechtlich verfolgt werden und mit Anzeigen, Einträgen ins Ermittlungsregister, hohen Kosten und erheblichem Aufwand verbunden sein. Damit könnten viele unbescholtene Bürger kriminalisiert werden.
Die Süd-Tiroler Freiheit fordert daher, den entsprechenden Passus im Sicherheitsdekret zu streichen und traditionelle Trachtenmesser ausdrücklich auszunehmen. Grundsätzlich müsse bei sicherheitspolitischen Maßnahmen stärker zwischen tatsächlichen Waffen und üblichen Alltagsgegenständen unterschieden werden, unter Berücksichtigung der besonderen kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten Südtirols.
Mit den beiden Beschlussanträgen will die Süd-Tiroler Freiheit ein klares politisches Signal setzen: gegen zusätzliche Belastungen für arbeitende Menschen und gegen unverhältnismäßige Regelungen, die an der Lebensrealität vorbeigehen. Der Landtag ist nun aufgefordert, in der Aprilsitzung entsprechend Stellung zu beziehen.






