von hm 13.01.2021 17:49 Uhr

Klage gegen Massenüberwachung im Internet

Deutschlands Geheimdienst durchsucht jährlich hunderte Millionen E-Mails. „Reporter ohne Grenzen“ versuchen nun dieser Praxis entgegenzutreten. Der Ball liegt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

pixabay

Dass Geheimdienste im Einzelfall auch Grundrechte beschränken dürfen, leuchtet ein. Jedoch findet durch das Anzapfen von Knotenpunkten der Internetkommunikation eine weitgehende Massenüberwachung statt, meint etwa die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. So führen etwa verdächtige Suchbegriffe, sogenannte Selektoren, zur Durchforstung von hunderten Millionen von E-Mails.

Klage in Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigt sich jetzt damit, was die deutsche Justiz noch 2016 abgelehnt hat: eine Beschwerde von „Reporter ohne Grenzen“ gegen die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND).

Das Ende der Ãœberwachung?

Sollte „Reporter ohne Grenzen“ vor dem Gerichtshof in Straßburg Erfolg haben, müsste der BND künftig die von Überwachung Betroffenen nachträglich informieren. Dann hätten Betroffene die Möglichkeit, rechtlich gegen ihre Ausspähung vorzugehen. Das hätte aus Sicht der Journalisten europaweite Konsequenzen.

Edward Snowden

Bereits 2013 enthüllte der Whistleblower Edward Snowden, wie der US-Geheimdienst NSA weltweit das Internet ausspioniert. Zu diesem Zeitpunkt hatte die NSA eine Art Zweigstelle in der BND-Abhörstation in Deutschland.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite