Gruppenvergewaltigung durch bulgarische Kinder: Grausame Details
Die abscheuliche Tat hat sich am Freitagabend zugetragen. (UT24 berichtete). Laut Polizei handelt es sich bei den mutmaßlichen Tätern um 12- und 14-jährige Kinder bzw. Jugendliche bulgarischer Nationalität, welche in Mülheim a. d. Ruhr gemeldet sind.
Massive Gewalt im Spiel
Zwei der Jugendlichen sollen die 18-Jährige in ein Waldstück gelockt haben. Dort lauerten drei weitere Mittäter. Die Frau hat sich nach Angaben der Polizei geweigert, dem Ansinnen der Gruppe nachzukommen, worauf die mutmaßlichen Täter wütend wurden: „Es war Gewalt im Spiel, massive Gewalt“, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag.
Tat mit Handy gefilmt
Bild berichtet von schockierenden Details der Vergewaltigung: „Mehrfach sollen sie ihrem Opfer u.a. brutal ins Gesicht geschlagen haben.
Sie zwangen sie zum Oralsex, missbrauchten sie fürchterlich. Bei der Polizei gab die Frau später an, dass die Täter ihre Tat mit den Handys gefilmt haben.“
Mutmaßliche Täter befinden sich auf freiem Fuß
Zwischenzeitlich sind die mutmaßlichen Täter wieder auf freiem Fuß.
„Nachdem wir ermittelt haben, dass zwei aus der Gruppe zwölf Jahre und somit strafunmündig sind, haben wir sie noch an Ort und Stelle an die Eltern übergeben“, sagt Polizeisprecher Peter Elke gegenüber Bild.
„Die drei 14-Jährigen wurden festgenommen und waren über Nacht im Gewahrsam, sind am Samstag nach der Vernehmung wieder freigelassen worden.“
Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar zu schreiben.
10.07.2019
Theoretisch Ja. Rechtlich ist Bulgarien Mitglied der EU und EU Bürger genießen innerhalb der EU absolute Freizügigkeit. Die kann man nicht so einfach “ausweisen”.
08.07.2019
Die 14-jährigen sind in U-haft zu nehmen und im Strafprozess ist die höchstmögliche unbedingte Gefängnisstrafe zu verhängen. Die 12-jährigen sind in einer “Integrationsfördereinrichtung” – in einem anderen Bundesland und mindestens 100km entfernt von elterlichen Wohnsitz – unterzubringen, wo sie weiterhin ihre “Schulpflicht” erfüllen können. Gegen die gesamte Familie sind aufenthaltsbeendende Massnahmen einzuleiten und die Ausserlandesbringung durchzuführen. Die Reststrafen der 14-jähringen können zur Bewährung ausgesetzt werden, welche im Falle der verbotenen Wiedereinreise widerrufen wird. Ãœber die gesamte “Familie” wird eine höchstmögliche Einreisesperre verhängt. Staatliche Untertsützungszahlungen werden gesamthaft bis zur Ausserlandesbringung auf Sozialhilfeniveau gekürzt. Für die untergebrachten “Kinder” – Integrationsfördereinrichtung” und Gefängnis – werden keine staatlichen Leistungen vergütet.