Bulgarische Kinder und Jugendliche missbrauchen Frau
Aufmerksame Anwohner bemerkten die Unruhe ihres Hundes und schauten nach dem Rechten. Im Grünbereich hinter ihrem Garten bemerkten sie eine junge Frau und zwei männliche Personen. Vermutlich aufgeschreckt von den Anwohnern, flüchteten die beiden über den parallel verlaufenden Radweg.
Sofort nach Eingang des Notrufes setzte die Einsatzleitstelle mehrere Streifenwagen ein, darunter Beamte in Zivil und polizeiliche Hundeführer. An der Heißener Straße 86 entdeckten uniformierte Beamte der Mülheimer Inspektion eine Gruppe Jugendlicher und Kinder. Nachdem sie die Gruppe gestellt hatten verdichtete sich der Verdacht laut Polizei.
Die drei männlichen 14-jährigen Jugendlichen und die zwei 12-jährigen Kinder sind bulgarischer Nationalität und in Mülheim a. d. Ruhr gemeldet. Die Polizei ermittelt nun gegen die fünf dringend tatverdächtigen Personen. Die verletzte junge Frau kam ins Krankenhaus und wird nach der ärztlichen Versorgung polizeilich unterstützt und betreut.
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07.07.2019
Naja, eben Bulgaren”! Die “Kinder” sind bis zu den Strafrechtlichen Abklärungen aus den “Familien” zu “Entnehmen” und in eine “Integrationsfördereinrichtung” – in einem anderen Bundesland mindestans 100km vom “Elternhaus” entfernt unterzubringen. Die über 14-jährigen sind der Strafrechtspflege zuzuführen und in U-Haft zu nehmen. Bei den betroffenen “Familien” sind aufenthaltsbeendende Massnahmen einzuleiten und umzusetzen. Im Zuge der Ausserlandesbringung – mit höchstmöglicher Einreisesperre – sind bei den unter 14-jährigen die Unterbringungen in der “Integrationsfördereinrichtung” zu beenden. Bei den Verurteilten über 14-jährigen – zur höchstmöglichen Strafe – können die Reststrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, um im Falle der verbotenen Wiedereinreise die Reststrafe zu vollstrecken. Für alle gilt auf alle Fälle höchstmögliche Einreisesperre. In einem anderen Medienbericht las ich von einem Gespräch des Jugendamtes mit den betroffenen “Familien”; gehts noch?