von ih 18.01.2019 11:41 Uhr

Kritik an absurdem Dekret: Ohne „Italia“ keine freie Fahrt!

Schluss mit D, CH und A, willkommen in Italia. Mit dem neuen Sicherheitsdekret der italienischen Regierung ist es nun verboten, Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zu fahren. Das gilt für alle, die in Italien ihren Wohnsitz haben. Für die Süd-Tiroler Freiheit ist diese Regelung überzogen und antieuropäisch. „Besonders die Südtiroler werden für diesen Irrsinn aus Rom bezahlen“, warnt Stefan Zelger von der Landesleitung der Bewegung.

Symbolbild Pixabay

„Als Teil Tirols mit vielen Grenzpendlern nach Nord- und Ost-Tirol, sowie in die Schweiz, ist Südtirol besonders betroffen, da viele Südtiroler ein Auto mit österreichischer, schweizerischer oder deutscher Kenntafel fahren“, gibt Zelger zu bedenken. Zudem sei dieser Schildbürgerstreich aus Rom antieuropäisch und ein Angriff auf die europäischen Grundfreiheiten.

„Und, typisch Italien, sind mal wieder unverhältnismäßige Strafen vorgesehen: Einem Südtiroler mit einem im Ausland zugelassenen Auto drohen Strafen von 700,- bis 3.000,- Euro. Sogar vor der Beschlagnahmung des Autos, wie jüngst einer Frau aus Trient passiert, schreckt der Staat nicht zurück“, gibt Zelger zu bedenken.

Umschreibung kostet 151 Euro

Als „Ausweg“ bleibe wie immer nur der Griff in die Brieftasche. Eine Umschreibung des Autos ist nötig, was mindestens 151,- Euro kostet und wieder mit unnötiger Bürokratie verbunden ist.

Für die Süd-Tiroler Freiheit ist klar: „Es ist ein weiterer von tausend Beweisen, wie Südtirol im täglichen Leben an der Zugehörigkeit zu Italien leidet. Eine vernünftige Gesetzgebung oder gar Rechtssicherheit wird es in diesem Staat niemals geben. Unabhängig davon, wer in Rom gerade an der Macht ist!“

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

  1. rei
    18.01.2019

    Ich verstehe die von Herrn Zelger geäußerten Gedanken nur zu gut!!! Allein: Was Italien jetzt einführt, ist in Österreich seit langem und bis heute gang und gäbe. Wer seinen Wohnsitz in Österreich nimmt, hat gemäß gesetzlicher Vorschrift binnen vier Wochen nach Übersiedlung und Ausstellung des Meldezettels sein Fahrzeug in Österreich anzumelden. Ich fuhr 18 Jahre lan ein in Frankfurt zugelassenes Firmenfahrzeug. Das ging daher nicht lange gut. Ich persönlich und die Firma erhoben gegen die polizeiliche Verfügung, das Auto in Wien anzumelden, sowie gegen die Strafhöhe Einspruch – bis hinauf zum (damals amtierenden) Innenminister. Alles vergeblich – dem Innenminister war letztlich nur die Reduktion der „Organstrafverfügung“ von ursprünglich 550 auf 275 € „zu verdanken“. Und aus dem Bundesland Tirol sind mir Fälle aus der Gemeinde Leutasch bekannt, in denen Deutsche, die dort eine Zweitwohnung besitzen, sich aber nicht das ganze Jahr über darin aufhalten und dennoch mit ihrem in Deutschland zugelassenen Auto(kennzeichen) ins Dorf kamen, von „freundlichen Nachbarn“ anonym angezeigt und daraufhin strafrechtlich belangt worden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite