von wk 31.10.2026 07:31 Uhr

„Meraner Mineralwasser“ stammt aus Lana – Analyseberichte bleiben offen

Das geht aus der Antwort von Landesrat Peter Brunner auf die Landtagsanfrage des Landtagsabgeordneten Jürgen Wirth Anderlan (JWA) hervor.Von 133 untersuchten Proben waren 119 mikrobiologisch unauffällig. Die Ergebnisse der übrigen Proben nennt das Land nicht.

Symbolbild Pixabay

Das als „Meraner Mineralwasser“ bekannte Wasser „San Vigilio“ stammt aus dem Gampental am Vigiljoch – und damit aus der Gemeinde Lana. Das geht aus der Antwort von Landesrat Peter Brunner auf eine Landtagsanfrage von Jürgen Wirth Anderlan (JWA) hervor.

Die Quellen waren 2000 vom staatlichen Gesundheitsministerium als natürliches Mineralwasser anerkannt worden. Im Dekret heißt es, das Wasser entspringe im Bereich der Bergbaukonzession „Merano“. Laut Brunner geht dieser Name auf eine Konzession aus dem Jahr 1958 zurück, die ein größeres Gebiet umfasste.

Die Quellen wurden später im Gampental auf dem Gemeindegebiet von Lana gefunden. Weil der damalige Konzessionsinhaber seinen Sitz in Meran hatte, seien sie fälschlicherweise der Gemeinde Meran zugeordnet worden.

Zwei Quellen am Vigiljoch liefern das Mineralwasser

Der Anerkennung liegen laut Antwort die Quellen im Gampental am Vigiljoch zugrunde. Derzeit genutzt werden die Quellen mit den Nummern 20 und 31. Die genaue Lage von sieben Quellenfassungen führt die Landesregierung in ihrer Antwort mit Gemeinde, Katastralgemeinde und Parzellennummer an; sie liegen demnach alle in Lana.

119 von 133 Proben ohne Auffälligkeiten

Zwischen dem 1. Jänner 2015 und dem 14. September 2026 untersuchte das Biologische Labor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz insgesamt 133 Proben. Bei 119 davon wurden keine mikrobiologischen Auffälligkeiten festgestellt. Welche Ergebnisse die übrigen 14 Proben aufwiesen, geht aus der Antwort nicht hervor. Daraus lässt sich daher nicht ableiten, dass diese Proben auffällig waren.

Für 2026 nennt das Land neun untersuchte Proben von den genutzten Quellen. Einzelne Ergebnisse und Prüfberichte werden in der Antwort nicht veröffentlicht. Brunner verweist darauf, dass die Berichte sensible, unternehmensbezogene Daten enthielten und ihre Herausgabe den Datenschutzbestimmungen unterliege.

Der Konzessionsinhaber muss die anerkannten Quellen jährlich auf ihre typischen Eigenschaften untersuchen lassen und die Unterlagen bis zum 31. Jänner des Folgejahres an das Gesundheitsministerium übermitteln. Die Dokumentation liege beim Konzessionsinhaber und beim Ministerium auf.

Keine Mitteilung über Aussetzung der Anerkennung

Für die Anerkennung des Mineralwassers und das entsprechende Dekret ist laut Landesrat ausschließlich das staatliche Gesundheitsministerium zuständig. Dem Land sei bisher keine Aussetzung der Anerkennung mitgeteilt worden. Ob eine Neuprüfung stattgefunden hat, sei nicht bekannt.

Auch die Frage, warum Aquaeforst aufgrund einer Vereinbarung bis 2038 von der regulären Konzessionsgebühr befreit ist, blieb offen. Die Angelegenheit sei Gegenstand eines Gerichtsverfahrens und könne erst nach dessen Abschluss beantwortet werden.

 

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite