von Alexander Wurzer 24.10.2026 12:30 Uhr

Deutsch ist Pflicht – doch Rom lässt Südtirol warten

Deutsch ist in Südtirol der italienischen Sprache gesetzlich gleichgestellt. Doch ausgerechnet eine staatliche Behörde bietet ein wichtiges Formular offenbar nur auf Italienisch an. Eine Beschwerde liegt seit August vor, eine Stellungnahme steht aus. Und selbst Landeshauptmann Arno Kompatscher kann nicht sagen, wann der Missstand behoben wird. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie viel ist unser Recht auf die deutsche Muttersprache tatsächlich wert?

Der Sitz des NISF/INPS in Rom (Foto: NISF/INPS)

Es geht um das Formular A1 des staatlichen Fürsorgeinstituts NISF/INPS. Damit können Arbeitnehmer und Selbstständige nachweisen, welchen Sozialversicherungsvorschriften sie bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit unterliegen. Ein durchaus wichtiges Dokument, gerade auch für Südtiroler, die beruflich im Ausland tätig sind.

Doch wer das betreffende Formular auf Deutsch verwenden möchte, steht offenbar vor verschlossenen Türen. Auf den Missstand machte ein Bürger aufmerksam. Bereits am 28. August ging beim Landesamt für Landessprachen und Bürgerrechte eine entsprechende Beschwerde ein. Bis heute ist die Angelegenheit nicht geklärt.

Kompatscher kann keinen Termin nennen

Die Süd-Tiroler Freiheit wollte es genauer wissen und stellte eine entsprechende Landtagsanfrage. Die Antwort von Landeshauptmann Arno Kompatscher, die am 16. Oktober beim Landtag einging, ist bemerkenswert.

Zwar versichert Kompatscher, die Landesregierung setze sich konsequent für die Einhaltung der Zweisprachigkeit ein. Die Landesdirektion des NISF/INPS sei bereits mit der Beschwerde befasst worden. Doch deren Stellungnahme steht weiterhin aus.

Besonders aufschlussreich ist die Antwort auf die Frage, bis wann das Formular und die dazugehörigen Anleitungen endlich auf Deutsch verfügbar sein werden. Kompatscher räumt ein, dass derzeit keine verbindliche Frist genannt werden könne.

Mit anderen Worten: Die Zweisprachigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben, aber wann sie in diesem konkreten Fall tatsächlich umgesetzt wird, ist völlig offen.

Und welche Strafe droht?

Noch interessanter wird es bei den möglichen Konsequenzen. Denn die Landesregierung bestätigt eine wesentliche Einschränkung bei den Sanktionsmöglichkeiten.

Während die einschlägigen Bestimmungen bei Verstößen gegen die Sprachenrechte Sanktionen für Konzessionsunternehmen vorsehen, gelten diese laut Kompatscher nicht in gleicher Weise für öffentliche Behörden.

Das bedeutet keineswegs, dass staatliche Behörden die Zweisprachigkeit nach Belieben ignorieren dürfen. Die gesetzlichen Verpflichtungen gelten ausdrücklich auch für das NISF/INPS. Doch bei ihrer Durchsetzung zeigen sich erhebliche Unterschiede.

Die Landesregierung kann intervenieren, Gespräche führen und auf die Behebung von Mängeln drängen. Das staatliche Institut selbst muss aber für die ordnungsgemäße Bereitstellung seiner Formulare sorgen.

Ein Formular wird zur Autonomiefrage

Der Fall reicht damit weit über ein einzelnes Formular hinaus. Artikel 99 des Autonomiestatuts stellt Deutsch und Italienisch gleich. Die Durchführungsbestimmungen regeln den Gebrauch der Muttersprache gegenüber öffentlichen Verwaltungen. Diese Rechte sind keine freiwilligen Zugeständnisse aus Rom, sondern wesentlicher Bestandteil des Südtiroler Minderheitenschutzes.

Gerade deshalb ist die aktuelle Situation bemerkenswert: Im Jahr 2026 muss wegen eines offenbar ausschließlich italienischsprachigen Formulars erst eine Beschwerde eingebracht, eine staatliche Behörde um Stellungnahme ersucht und anschließend auf eine Lösung gewartet werden. Ohne verbindlichen Termin.

Die Landesregierung weist ausdrücklich zurück, solche Verstöße zu dulden. Sie verweist auf bereits geführte Gespräche mit dem NISF/INPS und ihre Bemühungen um die Zweisprachigkeit.

Doch für die betroffenen Bürger zählt letztlich nicht, wie viele Gespräche geführt werden. Entscheidend ist, ob sie ihre gesetzlich garantierten Sprachenrechte tatsächlich ausüben können.

Denn eines sollte mehr als fünf Jahrzehnte nach Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts selbstverständlich sein: Die deutsche Sprache darf bei staatlichen Behörden in Südtirol nicht erst auf Beschwerde hin Berücksichtigung finden.

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