Unterhaltsvorschuss: 936 Kinder und junge Erwachsene unterstützt

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Der Unterhaltsvorschuss hilft Alleinerziehenden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den vom Gericht festgelegten Beitrag nicht bezahlt. Das Land leistet ihn seit mehr als 20 Jahren und erleichtert damit Einelternfamilien den Alltag.
„Kinder und Jugendliche sollen nicht darunter leiden, wenn ein Elternteil seiner gerichtlich festgelegten Pflicht nicht nachkommt“, sagt Familien und Soziallandesrätin Rosmarie Pamer. Der Unterhaltsvorschuss sei deshalb ein wichtiges Instrument der sozialen Gerechtigkeit.
Seit 1. September 2025 gibt es den Vorschuss nicht mehr nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Außerdem wurden der Höchstbetrag und der Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL) angehoben.






