von wk 14.10.2026 11:37 Uhr

Benko darf Gefängnis verlassen – Fußfessel statt Zelle

Das Landesgericht Innsbruck hat René Benkos Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest bewilligt. Die Untersuchungshaft bleibt aufrecht.

APA

Wechsel in den Hausarrest

Signa-Gründer René Benko darf die Justizanstalt Innsbruck verlassen und in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln. Das Landesgericht Innsbruck gab seinem Antrag am Mittwoch bei einer nicht öffentlichen Haftprüfungsverhandlung statt. Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, sagte Benkos Anwalt Norbert Wess, er gehe davon aus, dass sein Mandant noch diese Woche in den Hausarrest komme.

Der Wechsel bedeutet keine Entlassung auf freien Fuß: Benko bleibt in Untersuchungshaft, wird diese aber mit einer elektronischen Fußfessel in einer Wohnung verbringen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen.

Weitere Verfahren stehen bevor

Ende September wurde Benko in Innsbruck rechtskräftig zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Weil die bisherige Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet wurde, galt ein Teil der Strafe bereits als verbüßt. Anschließend blieb Benko wegen weiterer Verfahren in Untersuchungshaft.

Am 4. und 5. November muss er sich erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Dabei geht es um Vorwürfe des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Benko weist die Vorwürfe zurück.

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