Tirol vor 25 Jahren: Ein klares Ja – und „Südtirol“ kam in die Verfassung

Auf dem Stimmzettel stand eine sperrige Frage über die Änderung des Titels V der italienischen Verfassung. Dahinter verbarg sich eine Frage, die weit über juristische Einzelheiten hinausging: Wie viel darf Rom entscheiden – und wie viel das Land selbst?
Am 7. Oktober 2001 waren auch die Bürger in Südtirol und Welschtirol aufgerufen, darüber abzustimmen. Es war das erste Verfassungsreferendum in der Geschichte der italienischen Republik. Für Südtirol ging es um zusätzliche Möglichkeiten der Selbstverwaltung – und darum, dass sein deutscher Name ausdrücklich in der Verfassung stehen sollte.
Südtirol sagte besonders deutlich Ja
Das Ergebnis ließ wenig Zweifel: Staatsweit befürworteten 64,21 Prozent der gültig Abstimmenden die Reform. In Südtirol lag die Zustimmung bei rund 85,6 Prozent. Damit stimmten hier mehr als fünf von sechs gültig Abstimmenden mit Ja.
Im damaligen Ergebnisarchiv der Landesverwaltung stehen 165.705 Ja-Stimmen gegenüber 27.925 Nein-Stimmen. Alle 485 Wahlsektionen waren ausgezählt, die Wahlbeteiligung lag bei rund 52 Prozent. Die dort veröffentlichten Zahlen wurden seinerzeit noch als überprüfungsbedürftig gekennzeichnet.
Eine breite Zustimmung also. Welche Überlegung für den einzelnen Wähler den Ausschlag gab, lässt sich aus den Zahlen allein nicht ablesen.
Wer durfte künftig entscheiden?
Die Reform ordnete die Gesetzgebungsbefugnisse neu. Bestimmte Bereiche blieben ausschließlich dem Staat vorbehalten. In anderen teilten sich Staat und Regionen die Zuständigkeit: Rom legte die Grundsätze fest, die Regionen regelten die Einzelheiten.
Für die autonomen Provinzen Bozen und Trient enthielt das Reformgesetz eine besondere Bestimmung. Artikel 10 sah vor, dass die neuen Regelungen bis zur Anpassung ihrer Statuten auch für sie gelten sollten, soweit diese weitergehende Autonomie ermöglichten als bisher.
Ein Name mit Gewicht
Neben der Verteilung von Zuständigkeiten brachte die Reform eine Änderung, die ohne juristisches Fachwissen verständlich war: Im neuen Artikel 116 stand die Regionsbezeichnung „Trentino-Alto Adige/Südtirol“.
Der deutsche Name „Südtirol“ war damit ausdrücklich Teil des italienischen Verfassungstextes. Zugleich hielt der Artikel fest, dass die Region aus den beiden autonomen Provinzen Trient und Bozen besteht. Bereits vor der Abstimmung hatte die Landesverwaltung die Aufnahme des Namens als einen wesentlichen Punkt hervorgehoben.
Was vom Abstimmungssonntag blieb
Nach dem erfolgreichen Referendum wurde die Reform als Verfassungsgesetz Nr. 3 vom 18. Oktober 2001 verkündet. Am 24. Oktober erschien sie im Gesetzblatt.
Der Abstimmungssonntag hinterließ damit konkrete Spuren: eine neue Verteilung gesetzgeberischer Zuständigkeiten, eine Bestimmung zugunsten weitergehender Autonomie und den Namen „Südtirol“ in der Verfassung.
Der Landesname steht – die Ortsnamenfrage bleibt
„Seit 2001 steht ‚Südtirol‘ in der Verfassung. Ein wichtiger Schritt. Doch der Name des Landes allein genügt nicht: Auch seine gewachsenen Orts- und Flurnamen verdienen Schutz und rechtliche Anerkennung. Heimat hört schließlich nicht beim Landesnamen auf.“
Eine Reform mit bitteren Folgen für Südtirol
Für Südtirol folgte die Ernüchterung in den Gerichtssälen. Das italienische Verfassungsgericht legte die unbestimmten Begriffe der Reform in zahlreichen Urteilen zugunsten des Zentralstaates aus. Staatliche „Querkompetenzen“ erhielten dabei wiederholt Vorrang gegenüber autonomen Zuständigkeiten. Die Folgen beschreibt Oskar Peterlini in seiner Analyse: Südtirol verlor erheblichen gesetzgeberischen Spielraum im Bauwesen, beim Umweltschutz und im Vergabewesen. Was mehr Selbstverwaltung ermöglichen sollte, wurde so zum Einfallstor für staatliche Eingriffe. Für Südtirol ging es um die Substanz seiner Autonomie.
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