Das ganze Leben im Abo? VZS warnt vor versteckten Tücken

Im Rahmen des Projekts „Freie Fahrt für Verbraucherrechte“ hat die VZS zwischen April und Juni 2026 die größten Anbieter von Abonnementdiensten auf dem italienischen Markt analysiert.
Vom Besitz zum laufenden Zugang
Der Markt für Abonnementdienste ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Während sich das Modell zunächst auf wenige Bereiche beschränkte, ist es inzwischen in zahlreichen Bereichen des täglichen Lebens angekommen.
Dazu gehören etwa Video- und Musik-Streaming, Software-Abos, Versicherungen sowie neue Modelle im Optik- und Automobilsektor.
Die sogenannte „Subscription Economy“ wird für 2026 weltweit auf einen Wert von rund 540 Milliarden Euro geschätzt. Die jährliche Wachstumsrate liegt laut VZS bei 13 bis 15 Prozent.
Das Grundprinzip unterscheidet sich dabei deutlich vom klassischen Kauf: Verbraucher erwerben ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht dauerhaft, sondern bezahlen regelmäßig für die Nutzung, solange das Abonnement aktiv ist.
Das kann Vorteile haben. Dienste bleiben aktuell, Verbraucher erhalten mehr Flexibilität und die Anschaffungskosten fallen häufig geringer aus. Gleichzeitig wird es jedoch schwieriger, die verschiedenen Angebote und Vertragsbedingungen miteinander zu vergleichen.
Viele Angebote, viele Bedingungen
Zeitlich begrenzte Aktionen, kostenlose Probezeiträume, Rabatte für bestimmte Nutzergruppen, unterschiedliche Servicestufen und automatische Vertragsverlängerungen machen die Angebote zunehmend komplex.
Auch die Kündigung kann zum Problem werden. Laut VZS sind die Verfahren dafür häufig komplizierter als der Abschluss eines Abos. Dazu kommen unterschiedliche Beschwerdewege und teilweise die Verpflichtung, zur Verfügung gestellte Geräte nach Vertragsende zurückzugeben.
Auch die Vertragsbedingungen unterscheiden sich teilweise erheblich zwischen den einzelnen Anbietern.
Widerrufsbutton nicht überall umgesetzt
Im Juli überprüfte die VZS zudem, wie die seit dem 19. Juni gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit zum Widerruf über einen entsprechenden Button umgesetzt wird.
Von insgesamt 90 überprüften E-Commerce-Unternehmen hatten lediglich 23 Unternehmen beziehungsweise 25 Prozent den entsprechenden Button implementiert. Bei vier dieser Unternehmen war zudem zunächst ein Anmeldevorgang notwendig, um den Widerruf vornehmen zu können.
Vorsicht bei der Rückgabe von Geräten
Besondere Aufmerksamkeit empfiehlt die VZS bei Abonnements, für die ein Gerät notwendig ist.
Während das Gerät bei Vertragsabschluss häufig kostenlos direkt nach Hause geliefert wird, kann die Rückgabe nach einer Kündigung unter wesentlich strengeren Bedingungen erfolgen.
Verbraucher sollten sich deshalb bereits vor Vertragsabschluss darüber informieren, welche Verpflichtungen bei einer späteren Kündigung gelten.
Funktionen können an ein Abo gebunden sein
VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer verweist auf weitere kritische Punkte, die bei der Untersuchung festgestellt wurden.
In seltenen Fällen würden auf Geräten oder Fahrzeugen bereits vorhandene Funktionen gesperrt, wenn dafür kein entsprechendes Abonnement abgeschlossen wird. Zudem können sich Preise und Vertragsbedingungen im Laufe der Zeit ändern.
„Hier ist der nationale Gesetzgeber gefordert, um die Konsument effektiver zu schützen“, erklärt Bauhofer.
Was Verbraucher vor dem Abschluss prüfen sollten
Die VZS rät dazu, vor dem Abschluss eines Abos zunächst die gesamten Jahreskosten zu berechnen.
Auch die Folgen einer Kündigung sollten bereits vor der Vertragsunterzeichnung geprüft werden. Denn mit dem Ende eines Abonnements können unerwünschte Konsequenzen verbunden sein.
So können beispielsweise mit einer Abo-Software erstellte Dokumente nach Vertragsende möglicherweise nur noch im Lesemodus geöffnet werden.
Wer ein Abo abschließt, sollte daher nicht nur auf den monatlichen Preis achten, sondern auch prüfen, welche Kosten, Bedingungen und Einschränkungen über die gesamte Vertragslaufzeit entstehen.






