EU verschärft Regeln für Billigpakete

Für Kleinpakete mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro soll ab 1. November 2026 zusätzlich zu dem bereits ab Juli vorgesehenen pauschalen Zoll von drei Euro pro Produkt eine europäische Bearbeitungsgebühr von zwei Euro je Paket erhoben werden. Zudem sollen Onlineplattformen, die Waren aus Drittstaaten vermitteln, künftig zollrechtlich als Importeure gelten und damit stärker für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sein.
Der Wirtschaftsverband hds begrüßt die Neuregelung. Präsident Philipp Moser spricht von einem wichtigen Schritt hin zu faireren Wettbewerbsbedingungen. Heimische Unternehmen müssten sich an europäische Regeln und Standards halten, weshalb dies auch für Waren gelten müsse, die über internationale Onlineplattformen nach Europa gelangen.
Der hds fordert eine europaweit einheitliche Umsetzung, um Umgehungen über einzelne EU-Staaten zu verhindern. Die konkreten Bestimmungen zur neuen Bearbeitungsgebühr stehen noch aus.






