von lif 22.09.2026 17:55 Uhr

Benko vor Gericht: „Habe an Sanierung geglaubt“

René Benko muss sich erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Im neu aufgerollten Anklagepunkt rund um eine Villa auf der Hungerburg hat er sich nicht schuldig bekannt.

Bild: APA/EXPA/ JOHANN GRODER

Es geht um rund 360.000 Euro, die der Signa-Gründer als Miet- und Betriebskostenvorauszahlung für ein Haus auf der Innsbrucker Hungerburg geleistet hatte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft ihm betrügerische Krida vor: Er habe das Geld damit seinen Gläubigern entzogen. Der Vorwurf ist nicht neu. Bereits im Oktober 2025 stand er im ersten Prozess gegen Benko auf der Anklage. Damals wurde der heute 49-Jährige wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, vom Vorwurf rund um die Mietvorauszahlung aber freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof bestätigte später den Schuldspruch, hob den Teilfreispruch jedoch auf. Deshalb wird dieser Punkt nun neu verhandelt, auch die Strafe muss neu bemessen werden. Der Strafrahmen liegt bei einem bis zehn Jahren.

Benko: „Vorauszahlung brachte Ersparnis“

In seiner Aussage verwies Benko auf die Lage im Herbst 2023. Er sei damals, wie alle Beteiligten, fest davon ausgegangen, dass die Sanierung der Signa-Gruppe gelingen werde. Zum Beleg führte er an, im November und Dezember 2023 noch zwei bis drei Millionen Euro in die Gruppe eingezahlt zu haben. „Das hätte ich nicht gemacht“, sagte er vor Gericht, wäre er nicht vom Erfolg überzeugt gewesen.

Die Konditionen des Mietvertrags hätten sich am Markt orientiert. Im Gegenzug für die Vorauszahlung sei ein mietfreies Jahr vereinbart worden, danach eine monatliche Miete von 7500 Euro bei einer Bindung über zehn Jahre. Unterm Strich habe ihm das eine Ersparnis von rund 90.000 Euro gebracht. Dass die Familie nicht sofort einzog, begründete Benko mit dem großen Medienandrang nach der Signa-Pleite. Inzwischen lebe sie ausschließlich dort. Der WKStA warf er vor, den Sachverhalt falsch darzustellen. Fragen der Anklage beantwortete er nicht.

Anklage und Verteidigung uneins

Die Staatsanwaltschaft hält dagegen, der Vertrag sei ohne jeden äußeren Anlass geschlossen worden, der Schaden für die Gläubiger sei damit bereits eingetreten. Entscheidend sei, ob Benko diese Schädigung ernsthaft für möglich gehalten habe. Die Anklage fordert einen Schuldspruch.

Verteidiger Norbert Wess sieht das Problem hingegen beim Masseverwalter: Hätte dieser den Vertrag gekündigt statt aufgelöst, wäre die Vorauszahlung zurückgeflossen und für die Gläubiger verwertbar gewesen. Wess beantragte einen Freispruch. Für den Verhandlungstag waren sieben Zeugen geladen. In diesem Anklagepunkt gilt für Benko die Unschuldsvermutung.

APA/UT24

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