Schlag gegen Einbrecher- und Drogenbanden

Der Beschluss steht im Zusammenhang mit einer ersten großen Operation vom 10. Juli 2026, bei der 19 Personen betroffen waren – zwölf kamen in Untersuchungshaft, fünf unter Hausarrest, zwei mussten sich bei der Polizei melden. Den Beschuldigten, ausschließlich Personen albanischer Staatsangehörigkeit, wird die Beteiligung an schweren Einbrüchen sowie am Kokainhandel vorgeworfen.
Ein Überprüfungsgericht hob die Maßnahmen gegen neun Beschuldigte später aus formalen Gründen wieder auf. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin für sieben Personen erneut Haft- beziehungsweise Zwangsmaßnahmen – das Landesgericht gab dem nun statt: vier Personen in Untersuchungshaft, zwei unter Hausarrest, eine mit Meldepflicht. Vier der Maßnahmen wurden bereits vollzogen.
Drei Gruppen im Visier
Die seit Frühjahr 2025 laufenden Ermittlungen der Operativen Einheit Brixen identifizierten drei Gruppierungen. Die erste soll, ausgehend von Südtirol, auch in Belluno und Welschtirol aktiv gewesen sein und ist für 65 Straftaten verantwortlich – schwere Einbrüche in Hotels und Privathäusern, samt logistischer Organisation und Beutetransport nach Albanien.
Die zweite Gruppe kombinierte Einbrüche (zehn rekonstruierte Fälle) mit Kokainhandel, vor allem im Meraner Raum – begünstigt durch Ortskenntnis, teils erworben bei saisonalen Arbeiten wie der Apfelernte. Die dritte Gruppe mit Ausgangspunkt Brixen spielte eine zentrale Rolle im dortigen Kokainhandel; zwei ihrer Mitglieder gehörten zugleich der ersten Gruppe an. Insgesamt wurden rund drei Kilogramm Kokain sichergestellt.
Weitere Festnahmen im Vorfeld
Bereits vor den beiden Großoperationen kam es zu weiteren Maßnahmen: sechs Festnahmen auf frischer Tat wegen Einbrüchen, vier wegen Kokainbesitzes zum Weiterverkauf, sowie mehrere Anzeigen wegen Diebstahls und Drogenhandels.
Die Behörden werten die Aktion als weiteren Schlag gegen die organisierte Kriminalität in den Tourismus- und Wohngebieten Südtirols.
(Es gilt die Unschuldsvermutung: Die strafrechtliche Verantwortung der von den Maßnahmen betroffenen Personen ist erst dann endgültig festgestellt, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.)






