von lif 09.09.2026 11:04 Uhr

„Kubaturbonus blockiert Bauprojekte seit Monaten“

Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Südtirol deutlich weniger Baugenehmigungen ausgestellt. Das Baukollegium fordert deshalb, mehr Flächen und Baurechte für den Wohnbau auszuweisen. „Diese Forderung ist gut und richtig. Wir brauchen aber nicht nur neue Flächen“, sagt Maria Elisabeth Rieder. 

Landtagsabgeordnete Maria Elisabeth Rieder - Foto: Team K

Die Wohnreform habe ausdrücklich auch darauf gesetzt, bestehenden Wohnraum besser zu nutzen, etwa durch Aufstockungen oder den Ausbau von Dachgeschossen. Genau diese Vorhaben würden derzeit aber blockiert. Der Grund dafür ist, dass früher zum bestehenden Gebäude ein Energie- beziehungsweise Kubaturbonus von bis zu 200 Kubikmetern dazugerechnet werden konnte. Durch die neue Berechnungsmethode werden nun aber auch bisher nicht ausgebaute Dachgeschosse in die bestehende Kubatur eingerechnet, so das Team K in einer Aussendung. Vor allem bei Gebäuden aus den 1980er- und 1990er-Jahren gilt die zulässige Kubatur dadurch oft schon als ausgeschöpft, der Bonus kann gar nicht oder nur teilweise genutzt werden.

„Viele Familien können deshalb weder aufstocken noch erweitern oder ein Dachgeschoss zu Wohnraum ausbauen. Ihre Projekte sind fertig geplant, trotzdem kommen sie seit Monaten nicht weiter“, kritisiert Paul Köllensperger. Es sei widersprüchlich, wenn ausgerechnet die Wohnreform solche Projekte verhindere.

Seit einem Jahr angekündigt

Das Problem ist der Landesregierung laut Team K seit Langem bekannt. Landesrat Peter Brunner habe eine Überarbeitung mehrfach angekündigt, zuletzt versicherte er im Juli, den Beschluss in der zweiten oder dritten Augustwoche in die Landesregierung zu bringen. Passiert sei bis heute nichts. „Seit einem Jahr wird den Betroffenen eine Lösung versprochen. Eine konkrete Umsetzung gibt es noch immer nicht“, so Rieder. „Ankündigungen schaffen keinen einzigen zusätzlichen Kubikmeter Wohnraum.“

Auch finanzielle Folgen

Die Verzögerung hat für die Betroffenen auch finanzielle Auswirkungen. Solange die Baugenehmigung aussteht, fehlt die Grundlage für eine verlässliche Finanzierung. Schon ein Anstieg des Kreditzinses um ein halbes Prozent könne bei hohen Summen und langen Laufzeiten eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten, warnt Köllensperger: „Jede zusätzliche Verzögerung kann ein Bauprojekt deshalb deutlich verteuern oder dazu führen, dass Familien es sich am Ende gar nicht mehr leisten können.“

Mit einer schriftlichen Anfrage verlangt das Team K nun ein konkretes Datum, wann der Beschluss vorgelegt wird. Weil anschließend noch ein dreimonatiges Notifizierungsverfahren auf EU-Ebene folgt, zeichnet sich ab, dass die neue Regelung wohl erst 2027 in Kraft treten kann.

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