Hitze am Arbeitsplatz: Land droht mit Notverordnung

Wie das Land mitteilt, sind die Sozialpartner der verschiedenen Wirtschaftssektoren aufgerufen, sich bis zur nächsten Hitzesaison, also bis zum Frühjahr 2027, auf geeignete Schutzmaßnahmen zu einigen. Geschieht das nicht oder nur unzureichend, behält sich Amhof vor, Notverordnungen zu erlassen. Das ist das Ergebnis einer Sitzung des Landeskomitees für Arbeitssicherheit und Gesundheit.
Der Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz sei eine gemeinsame Verantwortung, betonte Amhof. Land, Betriebe und Gewerkschaften müssten an einem Strang ziehen. Eine starre, landesweite Verordnung, die für alle Sektoren gilt, hält die Landesrätin allerdings für nicht zielführend. Neben den ministeriellen Richtlinien, die jeder Arbeitgeber einhalten müsse, setze man auf maßgeschneiderte Lösungen in den Betrieben und Sektoren, so Amhof. Die Beteiligten wüssten selbst am besten, was vor Ort funktioniere. Die Sozialpartner hätten nun Zeit, entsprechende Vereinbarungen auszuarbeiten.
Notverordnung als Rückfalloption
Solche Vereinbarungen seien der bevorzugte Weg, betonte Amhof. Gelinge es aber nicht, zu Übereinkommen zu gelangen, behalte sich das Ressort Europa, Arbeit und Personal eine Notverordnung vor und zwar für jene Bereiche, in denen keine spezifischen sektoralen oder betrieblichen Schutzregelungen bestehen. Im März 2027, vor der nächsten Hitzesaison, werde die Lage bewertet. Gesundheitslandesrat Hubert Messner verwies auf bereits bestehende klare Leitlinien, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bekannt seien. Man müsse sich nun aber für die nächste Hitzesaison rüsten, um Mitarbeiter noch besser vor hohen Temperaturen und UV-Strahlung zu schützen.
Kontrollen werden fortgesetzt
Bekräftigt wurde in der Sitzung zudem, dass der Hitzeschutz dauerhaft in die betriebliche Präventionsplanung integriert werden müsse. Auch im Landespräventionsplan soll der Schwerpunkt „Hitze und UV-Strahlung am Arbeitsplatz“ verankert werden. Im September sollen die Erfahrungen dieses Sommers ausgewertet werden. Das Arbeitsinspektorat und der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin führen ihr Monitoring sowie gezielte Kontrollen auf Baustellen und in Unternehmen fort. Grundlage sind die ministeriellen Leitlinien. Sie umfassen bei hohen Temperaturen Maßnahmen wie die Anpassung der Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Trinkwasser und Schatten, die Anpassung der Schutzausrüstung sowie gezielte Unterweisungen.






