„Schluss mit der Missachtung unserer Sprachrechte!“

Unter suedtiroler-freiheit.com/muttersprache finden Bürger alle wichtigen Informationen zu ihren Sprachrechten. Die Internetseite erklärt, wer zur Zweisprachigkeit verpflichtet ist, wie gegen einsprachige Mitteilungen vorgegangen werden kann, welche Rechte die ladinischsprachige Bevölkerung hat und an welche Stellen sich Betroffene bei Verstößen wenden können. Auf der Internetseite ist außerdem ein Kontaktformular integriert. Bürger können Verstöße gegen ihre Sprachrechte schnell und unkompliziert direkt an die Süd-Tiroler Freiheit melden.
Ob im Krankenhaus, bei der Post, bei der Polizei oder auf einem öffentlichen Amt: Viele Menschen verzichten aus Unsicherheit darauf, ihr Recht auf die deutsche Muttersprache einzufordern. „Dabei gilt ein klarer Grundsatz: Nicht der Bürger muss zweisprachig sein, sondern der Beamte! Ein Recht stirbt, wenn es nicht gebraucht wird“, so die STF.






