Jugendschutz: Diese Regeln gelten bei Sommerfesten

Wie lange dürfen 14-Jährige am Abend ausgehen? Ab welchem Alter sind Bier und Wein erlaubt? Und ab wann darf man zu Nikotinbeuteln oder E-Shishas greifen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden sich auf der Website des Landes unter tirol.gv.at/jugendschutz. Feste seien zum Feiern und für freundschaftliche Begegnungen gedacht. Damit Jugendliche dabei bestmöglich geschützt sind, gebe es Regeln, die von allen einzuhalten seien, betont Familienlandesrätin, Astrid Mair. „Die Wirkung und die Gefahren von Tabak und Alkohol werden in jungen Jahren oftmals unterschätzt. Hier greifen die Jugendschutzbestimmungen.“
Die wichtigsten Regeln im Überblick
- Alkohol wie Wein und Bier darf erst ab 16 Jahren konsumiert werden.
- Spirituosen, Alkopops, Nikotin und E-Zigaretten sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Die Ausgehzeiten reichen für unter 14-Jährige bis 23 Uhr, für unter 16-Jährige bis 1 Uhr.
Jugendschutzbänder im Ampelsystem
Für Veranstalter stellt das Land Tirol sogenannte Jugendschutzbänder im Ampelsystem bereit: rot für unter 16-Jährige, gelb für 16- bis 18-Jährige und grün ab 18 Jahren. Eine Packung mit 50 Stück gibt es zum Unkostenbeitrag von einem Euro, bestellt werden können die Bänder über ein Onlineformular der Landesabteilung Gesellschaft und Arbeit.
Auch Eltern in der Pflicht
Landesrätin Mair stellt klar, dass die Verantwortung nicht allein bei den Jugendlichen liegt: „Das Tiroler Jugendgesetz muss nicht nur von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden, sondern auch von Eltern, Erwachsenen und Gastronomen. Das Ziel muss der Schutz unserer nachfolgenden Generationen sein.“






