von Alexander Wurzer 12.06.2026 19:24 Uhr

Weitere Benko-Anklage wegen Betrugs und betrügerischer Krida

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt im Signa-Verfahrenskomplex erneut Anklage gegen Firmengründer René Benko, der seit Jänner 2025 in U-Haft sitzt, und zwar wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida. Eine entsprechende Anklageschrift sei beim Landesgericht Innsbruck eingebracht worden, wie die WKStA am Freitag mitteilte. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Außerdem gab die Behörde einen weiteren Ermittlungsstrang in der Causa bekannt.

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Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Benko vor, gegenüber einem Investor – es dürfte um den früheren Strabag-Chef Hans-Peter Haselsteiner gehen – bzw. Vertretern einer Familienstiftung eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung „betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro“ geschädigt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

"Wahrheitswidrige Garantie"

Im Detail soll Benko laut WKStA Vertretungsbefugte einer Privatstiftung durch eine wahrheitswidrige Garantieerklärung dazu verleitet haben, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding zu überweisen und von der Rückforderung weiterer rund 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieben sein soll. Insgesamt sollen die Privatstiftung daher um rund 5 Mio. Euro geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.

Weiters wirft die Staatsanwaltschaft Benko in der aktuellen Anklage vor, im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll. Die WKStA sieht damit das Delikt der betrügerischen Krida erfüllt. Dieser Vorwurf ist ein Teilaspekt des größeren Verfahrensstrangs rund um die Insolvenz von Benko. Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen in diesem Zusammenhang seien noch anhängig.

Benko-Anwalt weist Vorwürfe zurück

Benkos Anwalt Norbert Wess wies die Vorwürfe in einer Stellungnahme zurück. „Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen“, so Wess zur APA. „Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war – vor Abgabe der Garantieerklärung – bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko.“

Neuer Ermittlungsstrang: Prozessbetrug in einem Zivilverfahren

Strafrechtliche Ermittlungen laufen neuerdings auch aufgrund des Verdachts des versuchten schweren Betrugs gegen Benkos Ehefrau Nathalie und Benko selbst als Beitragstäter. Frau Benko soll unlängst in einem Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck versucht haben, die zuständige Richterin zu täuschen. Ziel soll es gewesen sein, eine Klage auf Rückzahlung abzuwehren und so die Insolvenzmasse von René Benko um zwei Millionen Euro zu schädigen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Geld hatte Benko seiner Frau im Jänner 2023 überwiesen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr konkret vor, fälschlich behauptet zu haben, es handle sich dabei um eine Unterhaltszahlung und nicht um eine Schenkung. René Benko soll dazu vor Gericht wahrheitswidrige Angaben gemacht haben. In dem Verfahren wurde Nathalie Benko nicht rechtskräftig zur Rückzahlung der zwei Mio. Euro in die Insolvenzmasse verurteilt.

Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Immobilienkonzerns Signa inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger. Im Verfahrensstrang rund um den Verdacht der betrügerischen Krida wurde Benko in zwei Verfahren nicht rechtskräftig verurteilt. Der Strafrahmen zur aktuellen Anklage beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

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