40 Jahre Einsatz für Schwangere in Notlagen

Anlässlich des Jubiläums verweist die Bewegung auf das italienische Abtreibungsgesetz 194, das am 22. Mai 1978 verabschiedet wurde. Darin werde ausdrücklich festgehalten, dass Frauen in schwierigen Situationen unterstützt und Schwangerschaftsabbrüche möglichst verhindert werden sollen. Ziel des Gesetzes sei es gewesen, sowohl Frauen beizustehen als auch illegale Abtreibungen einzudämmen.
Die Organisation kritisiert jedoch, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche weiterhin hoch sei. Laut ASTAT wurden im Jahr 2024 in den Krankenhäusern von Bozen und Meran insgesamt 525 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Diese würden aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Die „Bewegung für das Leben Südtirol“ sieht die gesellschaftliche Debatte über das Thema zunehmend einseitig geführt. Das Aufzeigen von Alternativen zur Abtreibung werde häufig als rückständig oder frauenfeindlich dargestellt. Dem widerspricht die Organisation entschieden. Es gehe nicht darum, Frauen zu einer Entscheidung zu drängen, sondern ihnen in einer schwierigen Lebensphase zuzuhören, Ängste ernst zu nehmen und Unterstützung anzubieten.
Nach Ansicht der Bewegung müsse es in einer solidarischen Gesellschaft möglich sein, Frauen Wege aufzuzeigen, die trotz persönlicher oder finanzieller Probleme eine Entscheidung für das Kind ermöglichen. Zugleich kritisiert die Organisation, dass die Verantwortung häufig allein bei der Frau liege.
Auch in Zukunft wolle die „Bewegung für das Leben Südtirol“ ihren Einsatz fortführen und Frauen in Konfliktsituationen begleiten und unterstützen.






