von mmh 14.05.2026 11:26 Uhr

Mehr Anerkennung für Arbeit von Menschen mit Behinderung

Ein weiterer Schritt zur Unterstützung und Aufwertung der Arbeit von Menschen mit Behinderung sowie von Personen mit psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen ist gesetzt worden. Das Entgelt für Arbeitsintegrations- oder Arbeitsbeschäftigungsvereinbarungen wird auf Antrag von Arbeits-Landesrätin Magdalena Amhof und Soziallandesrätin Rosmarie Pamer angehoben. Gleichzeitig wurde in der jüngsten Landesregierungssitzung auch eine Erhöhung der Entgelte in Werkstätten sowie in entsprechenden Diensten beschlossen.

(Foto: pexels.com)

Im Jahr 2025 haben 156 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitseingliederung genutzt, 360 Personen eine Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung. Zusätzlich waren 1008 Betroffene in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in Diensten zur Arbeitsbeschäftigung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen tätig.

Für beide Gruppen tritt ab dem 1. Jänner 2027 eine Erhöhung in Kraft: Das Vollzeit-Entgelt für Eingliederungs- und Beschäftigungsprojekte steigt dabei von 492 auf 650 Euro.

Der Höchstbetrag des Entgelts in Werkstätten und Diensten für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen lag bisher bei einem Grundbetrag von monatlich 410 Euro und wird auf 585 Euro für 33 Stunden Öffnungszeit pro Woche angehoben.

„Anerkennung und Gleichbehandlung“

Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof betont: „Es geht um die Anerkennung der Personen und ihrer Arbeit, die sie trotz vielfältiger Hürden erbringen, aber auch um mehr Gleichbehandlung gegenüber ähnlichen Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besser entlohnt werden. Dazu komme, dass gerade Menschen mit Behinderungen oft einen besonderen Mehrwert in das Arbeitsumfeld bringen, in dem sie beschäftigt sind.“

Soziallandesrätin Rosmarie Pamer unterstreicht: „Mit dieser Maßnahme setzen wir ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen sowie psychischen oder Abhängigkeitserkrankungen. Gleichzeitig stärken wir ihre soziale Teilhabe und verbessern die Rahmenbedingungen für ihre Beschäftigung.“

Finanzierung und Einordnung der Maßnahmen

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind zusätzlich rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr im Zeitraum von 2027 bis 2029 vorgesehen.

Die Arbeitseingliederung erfolgt über das Landesamt für Arbeitsmarktintegration in Form praktikumsähnlicher Projekte mit dem Ziel eines regulären Arbeitsvertrags. Die Arbeitsbeschäftigung ist eine geschützte Tätigkeit für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen, die aktuell keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt haben und wird vom Landesamt für Menschen mit Behinderungen geregelt.

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