Zwei Wölfe dürfen geschossen werden

Am Freitag wurde die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Innsbruck-Land kundgemacht. Sie gilt ab sofort für acht Wochen, teilt das Land Tirol mit. Im Gemeindegebiet von Gschnitz war es zu einem Rissereignis in unmittelbarer Nähe zu bewohnten Gebäuden gekommen. Am Donnerstag wurden dort drei tote Schafe begutachtet. Es besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.
Zudem hat die Tiroler Landesregierung am gestrigen Donnerstag (7. Mai) eine Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Landeck erlassen. Diese gilt bis zum 10. Juni. Im Gemeindegebiet von Galtür ist ein Wolf in den vergangenen Tagen mehrmals in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern nachgewiesen worden. Sowohl durch eine Sichtungsmeldung als auch im Zusammenhang mit einem Rissereignis.
Das Land Tirol appelliert an die Bevölkerung, Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch entweder über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders hilfreich für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial.






