Abschussverordnung nach Wolfs-Sichtung im Siedlungsraum

Auslöser für die Entscheidung war ein aktueller Nachweis eines Wolfs im Gemeindegebiet von Kirchberg in Tirol. Das Tier wurde in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern gesichtet. Die Sichtung ist laut Land Tirol sowohl durch Meldungen aus der Bevölkerung als auch durch Foto- und Videomaterial belegt.
Mit der Abschussverordnung reagiert das Land auf die Nähe des Tieres zum Siedlungsraum. Gleichzeitig richtet die Landesregierung einen klaren Appell an die Bevölkerung: Sichtungen von Großraubtieren sollen möglichst rasch gemeldet werden – entweder über das offizielle Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Besonders wichtig für die weitere fachliche Beurteilung sind dabei entsprechende Bildaufnahmen.
Weitere Informationen zu Wölfen, Bären und Luchsen stellt das Land Tirol online zur Verfügung.






