von ih 19.04.2024 14:32 Uhr

Marinzen-Kabinenbahn auf die Seiser Alm:
„Verwaltungsgerichtsurteil ist ein Erfolg“

Als Erfolg sehen der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und der Alpenverein Südtirol (AVS) die Annahme ihres Rekurses gegen die Verlängerung des Marinzenlifts in Kastelruth auf den Puflatsch. „Die Erschließung des Puflatsch von Kastelruther Seite ist vorerst auf Eis gelegt“.

Credits: Seiser Alm Marketing/Helmuth Rier

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen wurde bei den Initiatoren des Rekurses mit Erleichterung aufgenommen. Die Verlängerung bis auf den Puflatsch (und damit auf die Seiser Alm) wurde gestoppt. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es für ein Projekt mit derart weitreichenden Folgen für Umwelt und Landschaft in jedem Fall eine Strategische Umweltprüfung brauche“, erklärt dazu der Präsident des Dachverbandes, Josef Oberhofer. „Das Urteil geht in seiner Bedeutung also über das Projekt der Marinzen GmbH hinaus.“

Auch AVS Präsident Georg Simeoni sieht sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. „Als AVS treten wir schon seit 1984 für einen Erschließungsstopp der Seiser Alm ein“, so Simeoni. „Schließlich ist die Seiser Alm die größte und blumenreichste Alm Europas und in ihrer Artenvielfalt unbedingt zu bewahren“.

Eine Ausnahme bildet derzeit der nördliche Teil des Puflatsch, der vom Intensivtourismus noch weitestgehend verschont geblieben ist Würde eine Kabinenbahn von Kastelruth auf den Puflatsch gebaut, würde man auch dieses letzte weitgehend unbeeinträchtigte Stück der Seiser Alm und mit ihm ein landschaftlich wie ökologisch wertvolles Gebiet opfern“, so Dachverbands-Geschäftsführer Hanspeter Staffler.

Das Ringen gegen die Erschließung geht weiter

Gegen den Bau einer Seilbahn auf den Puflatsch werde man deshalb auch weiterhin mit aller Vehemenz vorgehen, sind sich AVS und Dachverband einig. Das Urteil des Verwaltungsgerichts samt dessen Verweis auf die Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung und in dessen logischer Folge einer Umweltverträglichkeitsprüfung biete nun wichtige Anhaltspunkte. „Wir können damit das Thema von der politischen auf eine sachliche Ebene heben, auf der endlich nicht mehr nur wirtschaftliche, sondern auch und vor allem landschaftliche und ökologische Argumente berücksichtigt werden müssen“, so Josef Oberhofer.

Dass die Problematik nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts ausgestanden ist, glaubt bei AVS und Dachverband indes niemand. Die Marinzen GmbH hat bereits Berufung gegen das Urteil beim Staatsrat angekündigt, auch werde die neue Kabinenbahn von Kastelruth bis Marinzen so gebaut, dass sie technisch ohne weiteres verlängert werden könne. „Damit wird auch der Eindruck erweckt, dass die Verlängerung kein großes Unterfangen mehr sei“, so AVS und Dachverband, „dabei wissen alle Beteiligten, dass damit auch eines der letzten naturbelassenen Gebiete auf der Seiser Alm ein- für allemal verschwinden würde“.

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