von lif 04.12.2023 17:25 Uhr

Online-Sprachgruppenzählung heute (4. Dezember) gestartet

Unter dem Motto „Du zählst“ ist am heutigen Montag (4. Dezember) um 9.00 Uhr in Südtirol die Sprachgruppenzählung gestartet. DieSüdtiroler werden aufgerufen, ihre Sprachgruppe – deutsch, italienisch oder ladinisch – anzugeben, das heißt entweder ihre Zugehörigkeit oder ihre Angliederung zu erklären. 

Bild von Adrian auf Pixabay

Wie das LPA in einer Aussendung berichtet, wird damit die prozentuelle Zusammensetzung der drei Sprachgruppen in Südtirol auf Landesebene und auf Gemeindeebene erhoben.

Welche Bedeutung diese Erhebung hat, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher: „Die Sprachgruppenzählung ist im Autonomiestatut verankert und die Basis unserer Autonomie. Das Ergebnis bildet die Grundlage für viele Aspekte des Zusammenlebens und für den Minderheitenschutz in Südtirol: etwa für die Verteilung der Stellen im öffentlichen Dienst auf die deutsche, italienische oder ladinische Sprachgruppe, für die Aufteilung der Landesgelder und für die Vertretung der Sprachgruppen in den Kollegialorganen des Landes.“ Es gebe eine große politische Debatte darüber, ob die Sprachgruppenzählung noch zeitgemäß oder notwendig sei, erklärte Kompatscher: „Letztlich ist es aber dieses System des Proporzes, das garantiert, dass eine Gruppe nicht mehr bekommt als ihr zusteht und das zur Befriedung unserer Situation geführt hat.“

Erstmals getrennt von Volkszählung

Bisher erfolgte die Sprachgruppenzählung gemeinsam mit der Volkszählung alle zehn Jahre. Zuletzt war dies 2011 der Fall, als sich 69,4 Prozent der Südtiroler zur deutschen Sprachgruppe, 26,1 Prozent zur italienischen Sprachgruppe und 4,5 Prozent zur ladinischen Sprachgruppe zugehörig erklärt haben. Da die Volkszählung seit 2018 als Dauerzählung vorgenommen wird, musste die Sprachgruppenzählung abgekoppelt werden und findet erstmals getrennt von der Volkszählung statt.

Erstmals online

Neu ist auch, dass die Sprachgruppenzählung in der ersten Phase erstmals online erfolgt. „Wir legen einen großen Fokus auf die Online-Erhebung, weil sie den Bürgern die Möglichkeit bietet, schnell, anonym und bequem von zu Hause aus an der Zählung teilzunehmen. Zudem hilft sie uns, Zeit und Ressourcen einzusparen“, erklärt Timon Gärtner, Direktor des Landesinstituts für Statistik (ASTAT), das die Sprachgruppenzählung durchführt. „Aber wir möchten niemanden zurücklassen und daher wird es in einer zweiten Phase auch die Möglichkeit einer Papiererhebung geben.“

Die digitale Erhebungsphase läuft vom 4. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024. Alle Personen, die online nicht teilgenommen haben, werden zwischen 1. April und 30. Juni 2024 kontaktiert, um die Erklärung auf Papier auszufüllen.

Stichtag für Teilnahme ist der 30. September 2023

Jede in Südtirol ansässige Familie bekommt ein Einladungsschreiben für die Online-Teilnahme. Diese ist über die Internetseite sprachgruppenzaehlung.provinz.bz.it möglich, die in deutscher, italienischer und ladinischer Sprache zur Verfügung steht und ab heute auch in leichter Sprache einsehbar sein wird. Der Zugang erfolgt mit SPID, Elektronischer Identitätskarte (EIK) oder Bürgerkarte.

Es nehmen alle teil, die am Stichtag 30. September 2023 im Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft waren und ihren Wohnsitz in Südtirol hatten. Unter 18-Jährige geben die Erklärung mit Hilfe der Eltern oder Erziehungsberechtigten ab. Zusätzlich erhalten alle 14- bis 17-jährigen Jugendlichen ein eigenes Schreiben mit einem persönlichen PIN, der ihre Mitbestimmung bei der Abgabe der Erklärung garantiert.

Nicht mit Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung verwechseln

„Wichtig ist es, zwischen Sprachgruppenzählung und Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung zu unterscheiden“, betont ASTAT-Direktor Gärtner. „Die Sprachgruppenzählung ist eine anonyme statistische Erhebung für die Berechnung des Proporzes. Sie ersetzt nicht die individuelle Erklärung über die Sprachgruppenzugehörigkeit, die bei der zuständigen Gerichtsstelle hinterlegt ist und von der bei Bedarf – etwa bei der Teilnahme an einem öffentlichen Wettbewerb – eine Kopie angefordert werden kann.“ Die Teilnahme an der Sprachgruppenzählung ist eine Bürgerpflicht.

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