von hz 24.04.2021 09:16 Uhr

So funktioniert der Corona-Pass-Südtirol

Ein wesentlicher Baustein für die Öffnung ist der „CoronaPass“ mit den drei G-Säulen „Getestet, Geimpft, Genesen“, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Vorstellung am Freitag erklärte (UT24 berichtete). 

Bild: Screenshot aus Youtube-Video CoronaPass Info

Das Prinzip des Corona-Pass-Südtirol ist einfach, erklärte Eurac-Direktor Stephan Ortner: „Er erhöht die Sicherheit für eine Reihe von Aktivitäten, die sonst ein zu hohes Risiko bilden würden. Damit wird er der Schlüssel für den Zugang zu all jenen Aktivitäten, in denen sich laut Verordnung Nr. 20 des Landeshauptmanns Personen aus unterschiedlichen Haushalten über einen längeren Zeitraum gemeinsam aufhalten dürfen.“ Für diese Bereiche müssen Personen also ein negatives Testergebnis, eine vollständige Impfung oder natürliche Immunisierung – sprich Genesung – nachweisen können, teilt die Südtiroler Landesverwaltung mit.

Wie der stellvertretende medizinische Einsatzleiter des Covid-19-Teams Patrick Franzoni erklärte, ist der volle Impfschutz 14 Tage nach Abschluss des Impfzyklus erreicht. Der Impfzyklus ist bei den Impfstoffen der jeweiligen Hersteller bekanntlich unterschiedlich lang. Als genesen gilt, wer nach einer nachgewiesenen Infektion in den letzten sechs Monaten ab erstem positivem Test wieder genesen ist und die entsprechende Bescheinigung des Sanitätsbetriebs vorweisen kann.

Nachweis in digitaler Form oder Papierform

Den Nachweis kann man beim Betreten einer so genannten Corona-Pass-Area in digitaler oder Papierform vorlegen. Derzeit gibt es den digitalen Nachweis nur für Antigen- und Nasenflügeltests. Die Getesteten erhalten ihn in Form eines QR-Codes auf dem Testbefund, den ihnen der Sanitätsbetrieb nach dem Test via Mail zuschickt. Verfügt man über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, erscheint beim Scannen des QR-Codes mit einer Handykamera der Name der getesteten Person und ein grüner Haken. Dieser bestätigt die Gültigkeit des Nachweises. „Dies ist die einzige Information, die der Betreiber der Corona-Pass-Area erhält“, erklärte Eurac-Direktor Ortner.

Negative PCR-Testergebnisse ab 5. Mai auch in digitaler Form

Negative PCR-Testergebnisse (weil Laborbefunde) sowie Impf- und Genesungsnachweise gibt es bis 5. Mai lediglich in Papierform: Die entsprechende Bescheinigung ist für den Zutritt zu einer Corona-Pass-Area also in ausgedruckter Form mitzuführen. PCR-Befunde können vom eigenen sanitären elektronischen Dossier auf der Internetseite des Sanitätsbetriebes (Online-Befunde) heruntergeladen oder per E-Mail an die Adressen labmic@sabes.it oder sekretariatcovid@sabes.it angefordert werden. Genesungsnachweise sind über die Mailadresse coronapass@sabes.it erhältlich. Der Impfnachweis kann auf der Internetseite www.coronaschutzimpfung.it unter „Info Impfbestätigung“ beantragt werden, aber auch per Mail mit Kopie des Personalausweises direkt beim gebietsmäßig zuständigen Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit (Gesundheitsbezirk Bozen: impfungen.bz@sabes.it, Gesundheitsbezirk Meran: impfungen.me@sabes.it, Gesundheitsbezirk Brixen: impfungen.bx@sabes.it, Gesundheitsbezirk Bruneck: sisp.bk@sabes.it).

Corona-Pass erfüllt Voraussetzungen für Green-Pass

Ab 5. Mai wird auch in all diesen Fällen ein digitaler Nachweis mit QR-Code zur Verfügung stehen. Parallel bleiben auch die ausgedruckten Nachweise weiterhin gültig. An der technischen Umsetzung arbeite der Südtiroler Sanitätsbetrieb gemeinsam mit der Südtiroler Informatik AG (SIAG) laut Florian Zerzer auf Hochdruck: „Diese endgültige Lösung wird dann alle für den Green-Pass der EU nötigen technischen Voraussetzungen erfüllen.“ Laut Landeshauptmann Kompatscher ziehe Südtirol somit eine Regelung vor, die auf europäischer Ebene ohnehin kommt: „Wenn Italien und die anderen Mitgliedsstaaten die Richtlinien der EU für den Green-Pass umsetzen, sind wir mit unserem Instrument schon bereit.“

Informationen: www.provinz.bz.it/coronapass

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  1. Itstime
    24.04.2021

    Nein Danke. Werden wohl anders planen müssen. Speziell beim Einkaufen und in der Gastronomie. Online ist die Neue Normalität

  2. hel
    24.04.2021

    Die Umsetzung dieses Passes ist in dieser Form diskriminierend für gleich mehrere immune Personengruppen und erlaubt andererseits nicht Immunen den Erhalt des Nachweises.
    Positiv getestet ist nicht immer gleich immun, geimpft ist nicht immer gleich immun, aber der Nachweis von spezifischen Antikörpern aber bedeutet nunmal immun.

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