von hz 24.04.2021 06:35 Uhr

Neue Verordnung unterzeichnet

Am Freitag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine neue Verordnung mit den neuen Regeln zur Vorbeugung und Bewältigung des Covid-19-Notstandes unterzeichnet. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher - Foto: LPA/Fabio Brucculeri

LH Kompatscher setzt mit der neuen Verordnung (UT24 berichtete) die von der Landesregierung am Dienstag, 20. April beschlossenen Leitlinien um. Sie gelten von Montag, 26. April, bis Samstag, 31. Juli und sehen – wie auch auf staatlicher Ebene – eine Reihe von Lockerungen und Öffnungen von bisher einschränkenden Maßnahmen vor, teilt die Südtiroler Landesverwaltung mit.

Bars und Restaurants öffnen mit Corona-Pass

Wie auf staatlicher Ebene für die sogenannten gelben Zonen vorgesehen, sind die Tätigkeiten der Gastronomie im Freien bis 22 Uhr wieder zugelassen. Erlaubt ist ausschließlich eine Konsumierung bei Tisch mit maximal vier Personen pro Tisch. In geschlossenen Räumen dagegen ist zusätzlich zu diesen Regeln der Vorweis einer „grünen Bescheinigung“, des sogenannten Corona-Pass-Südtirol, nötig; in Restaurants zudem nur nach Vormerkung. Dieser Corona-Pass wird vom Sanitätsbetrieb oder anderen ermächtigen Gesundheitseinrichtungen ausgestellt und weist einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nach. Dieser Nachweis erlaubt auch den Aufenthalt in Beherbergungsstrukturen, deren Dienste mit Ausnahme des Gastronomiebereichs ausschließlich übernachtenden Hausgästen angeboten werden können.

Eingeschränkter Neustart für Kino, Theater und Konzerte

Mit einem gültigen Corona-Pass kann man nun in geschlossenen Räumen wieder Theater, Kino oder Konzerte besuchen, im Freien ist der grüne Nachweis nicht notwendig. In jedem Fall muss eine Zuweisung von vorgemerkten Sitzplätzen erfolgen. Die Besetzung der Räume darf maximal 50 Prozent der genehmigten betragen und darf in geschlossenen Räumen in keinem Fall die Zahl von 500, im Freien von 1000 Personen überschreiten.

Unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen können auch Museen und andere kulturelle Einrichtungen und Orte, einschließlich Bibliotheken, Archive, Einrichtungen der Jugendarbeit sowie Bildungshäuser und Weiterbildungseinrichtungen wieder für das Publikum öffnen. Jugendarbeit ist unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsmaßnahmen möglich. Möglich sind ab Montag auch wieder Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen, allerdings in Gruppen mit maximal 15 Personen und unter Einhaltung der von Anlage A des Landesgesetzes 4/2020 vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen. In all diesen Fällen ist der Corona-Pass nötig, sofern die Tätigkeit in geschlossenen Räumen ausgeübt wird.

Schwimmbäder, Sportzentren, Familienangebote und Bewegungen

Ab 15. Mai können die Freibäder und Schwimmzentren im Freien wieder öffnen.
Ab 1. Juni sind dann auch die Tätigkeiten der Sportstudios, Fitnesszentren, Hallenbäder und wie auch immer bezeichneten Sportzentren in Innenräumen erlaubt – selbstverständlich unter strikter Einhaltung der Sicherheitsprotokolle. Für all diese Tätigkeiten gilt als Voraussetzung der Nachweis des Corona-Passes. Die Regeln für Sportveranstaltungen und Sportwettkämpfe unter Ausschluss der Öffentlichkeit bleiben aufrecht, aber im Freien werden – mit gültigem Corona-Pass-Südtirol – wieder alle sportlichen Aktivitäten möglich sein, auch Kontakt- und Mannschaftssport.
Wellness- und Thermalanlangen können ab 1. Juli ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Messen sind ab 15. Juni in Präsenz wieder möglich, Tagungen und Kongresse ab 1. Juli.

Ab Montag, 26. April sind schließlich auch außerschulische Betreuungs- und Begleitungsangebote, sprich Familienangebote wie Spielgruppen oder offene Treffs der Elkis, unter Einhaltung der geltenden Verhaltensregeln wieder erlaubt. Mit Corona-Pass können zudem Jugenddienste und Seniorenmensen öffnen.

Für Bewegungen bleiben die bisher geltenden Regeln in Kraft: Das bedeutet, zwischen 22 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung nur aus den geltenden, dringlichen Gründen verlassen. Erlaubt sind allerdings – wie vom staatlichen Gesetzesdekret (Nr. 52, 22. April) vorgesehen – wieder Bewegungen in und aus dem Landesgebiet.

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  1. Max
    24.04.2021

    Zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Bundes-Notbremse
    Ein Endscheidung könnte bereits nächste Woche erfolgen.
    https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-deutschland-bundesverfassungsgericht-notbremse-ausgangssperre-1.5265113

  2. hel
    24.04.2021

    Es gibt ca. 70.000 offiziell Genesene in Südtirol, die mit PCR Tests bestätigt sind. Aber es gibt mindestens nochmal soviele die nicht erfaßt wurden aber dennoch vollständig immunisiert sind. Wenn man nun aber diese alle nicht akzeptiert und auf Teufel komm raus auch noch impfen will, dann verlieren wir nur Zeit, die Bürger noch mehr Geld und wertvolle Resourcen. Mag schon sein daß Einige dazu animiert werden Ansteckungspartys abzuhalten, aber die Gefahr in dieser Altersgruppe ist überschaubar, auch im Sarntal.


  3. 24.04.2021

    Am deutschen Wesen sollst du genesen, hoffentlich auch nicht Draghi und Kompatscher

    Haben die Alle noch ihre Sinne beisammen?
    [Haben Kanzlerin und Finanzminister im Infektionsschutzgesetz so beschlossen:
    Wer des Nachts herumläuft riskiert eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.]
    dpa

    Haben Kanzlerin und Finanzminister im Infektionsschutzgesetz so beschlossen:
    Wer des Nachts herumläuft riskiert eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

    Fünf Jahre Gefängnis, weil man in der Öffentlichkeit eine Cola trinkt oder
    sich nach Einbruch der Dunkelheit draußen die Beine vertritt: Ob alle Abgeordneten wissen,
    was sie mit dem neuen Infektionsschutzgesetz beschlossen haben?

    https://www.focus.de/politik/deutschland/schwarzer-kanal/die-focus-kolumne-von-jan-fleischhauer-das-hammer-gesetz_id_13223987.html

  4. Max
    24.04.2021

    Anstatt widerrechtliche Verordnungen zu erlassen zu verteidigen sollte Kompatscher sowie die SVP Vertreter in ROM
    Salvini die Lega sowie Fratelli d’italia bei deren Forderung unterstützen diese sinnlose Ausgangssperre aufzuheben, die der Wirtschaft Gastronomie endgültig den Garaus machen wird.
    Mit der Ausgangssperre werden die Gäste aus den Ausland ausbleiben,
    Wer will sich im Sommer am helllichten Tag zu Hause einsperren lassen.

  5. Max
    24.04.2021

    Und schon droht LH Kompatscher & Co mit Strafen. für den Gast.
    Auf welcher Rechtsgrundlage.?
    ( Wo es kein Gesetz gibt kann es auch keine Strafen geben )
    Höchstens für den Barbetreiber, da im staatlichen Dekret eine Bar im Innenraum nicht öffnen darf.
    Wer ohne Green Pass im Innenraum einer Bar Restaurant angetroffen wird.
    Vorausgeschickt,
    a. ) https://portale.fnomceo.it/sentenza-corte-costituzionale-competenza-esclusiva-stato-per-gestione-dellemergenza-covid/
    b. ) dass ich aus Privasy Gründen nicht verpflichtet bin jemand Auskunft zu geben ob ich geimpft bin bzw. ob ich den Test gemacht habe
    c. ) wo es kein Gesetz gibt kann es auch keine Strafen geben.
    Art. 32 Costituzione
    Nessuno può essere obbligato a un determinato trattamento sanitario se non per disposizione di legge. La legge non può in nessun caso violare i limiti imposti dal rispetto della persona umana.
    a.) Come presupposto per un Grean Pass ci vorebbe dosi per una vaccinazione per tutti.
    b.) Perché il passaporto sanitario si fonda su premesse sbagliate
    https://www.fanpage.it/politica/lue-pensa-al-passaporto-vaccinale-ma-realizzarlo-sarebbe-sbagliato-ecco-perche/
    c.) farmaco non garantisce un 100% di immunita
    https://www.altoadige.it/cronaca/merano/merano-focolaio-covid-in-una-rsa-vaccinata-1.2892872

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