von fe 13.08.2020 07:38 Uhr

Römische Zustände?

Gut bezahlte italienische Politiker haben um die 600-Euro-Coronahilfe angesucht und damit zahlreiche Bürger verärgert. Hat jetzt auch Südtirol seinen „bonusgate“?

Der Südtiroler Landtag in Bozen. (Foto: UT24/su)

Fünf Abgeordnete zum römischen Parlament haben – bei einem Netto-Monatsgehalt von rund 13.000 Euro – um die staatliche Coronahilfe angesucht. Diese Meldung sorgte in den vergangenen Tagen für einigen Wirbel im Stiefelstaat.

Die 600 Euro umfassende Hilfsmaßnahme wären eigentlich für Freiberufler vorgesehen gewesen, die Verdiensteinbrüche erlitten haben. Veröffentlicht wurden die Namen der fünf Abgeordneten von Seiten des nationalen Fürsorgeinstitutes (INPS) aus Datenschutzgründen jedoch nicht. Dennoch forderte beispielsweise Außenminister Luigi di Maio (5 Sterne) die Betroffenen auf, das Geld zurückzuzahlen und von ihrem Amt zurückzutreten.

Aber auch auf lokalerer Ebene sollen über 2.000 Politiker italienweit die Coronahilfe beantragt haben. Dazu gehören angeblich auch vier Südtiroler Landtagsabgeordnete. Über eine „absolut seriöse Quelle in Rom“ will die Neue Südtiroler Tageszeitung sogar deren Namen erfahren haben. Darunter befinden sich sogar zwei Mitglieder der Landesregierung, wie es hieß. Eine Bestätigung oder ein Widerruf vonseiten der Beschuldigten blieb bislang aus.

Jetzt
,
oder
oder mit versenden.

  1. KingCrimson
    13.08.2020

    Oh der Stangl Franz macht nun als MAX auch hier die Plattform unsicher.
    Ist Ihnen eigentlich bewusst, was Sie für einen zusammenhanglosen Blödsinn hier gepostet haben?


  2. 13.08.2020

    Würde mich nicht wundern

  3. Max
    13.08.2020

    [Link von Red. entfernt]
    Dieses Vorgehen sei verwerflich, hieß es, in der Tat.
    Verwerflich auch die Veröffentlichung von niveaulosen beleidigenden und Hass Kommentaren auf diesen online Portal.
    Oder die Werbung für Nutten und Zuhälter in der Printausgabe der Südtiroler Tageszeitung
    ( Werbung zur Prostitution im Widerspruch zum ” LEGGE “MERLIN” Gesetz – vom 20 FEBBRAIO 1958, N. 75 sowie im Widerspruch zum COVID-19 hinsichtlich Verbreitung von Epidemien ( im Sinne des Art 438. c. p ( epidemia dolosa ) ed epidemia colposa (art. 452 c.p.). 11.07.2020 )
    ( gefördert mit 1 Million € Steuergeldern / Jahr laut dpcm von Conte. )
    Manchen Menschen müsste man einen Maulkorb verpassen um andere zu schützen
    Manfred Klotz ( Alias mannik )
    ” Hasskommentare sind immer falsch, auch wenn sie gegen UM gerichtet sind. Bei ihr reicht es sie mit Fakten zu schlagen, da gewinnt man in 99% der Fälle” . [..]
    stefan1
    3. August 2020 um 08:34 Uhr
    [Link von Red. entfernt]
    Guter Gott, fängt dieser Unsinn von vorne an ?
    Niemand interessiert sich für deinen rechtsextremen Schwachsinn [..]
    Für Deine beleidigenden Kommentare konnte sich aber die Staatsanwaltschaft interessieren.
    ” mannik ” schreibt kürzlich, Dummheit ist an sich kein Verbrechen. [..]
    Verleumdungen und Beleidigungen im Sozialen Netzt erfüllen durchaus den Tatbestand einer Strafbaren Handlung ( Art. 594 & 595 c. p )
    Wenn Dummheit ein Verbrechen wäre dann würden einige sich wohl längst im Gefängnis oder einer Anstalt für psychisch kranke Rechtsbrecher befinden
    Und das sagt ein niveauloser linker naiver Gutmensch und Hetzer wie mannik , stefan 1 usw. die gleich all jene die nicht deren Lügen unwahren Tatsachenbehauptungen zustimmen, in die rechte Ecke stellt auf wüsteste beschimpft von wegen mit Fakten schlagen , ( wohl kaum mit unwahren Tatsachenbehauptungen ) von Manfred Klotz – ( Alias mannik )
    Leider artet dieses Bestreben in einen regelrechten Toleranzfaschismus aus, wodurch man hierzulande mit Androhung der Nazikeule geradezu dazu gezwungen wird, jeden noch so nutzlosen Blödsinn und unnötigen Scheiß als toll zu empfinden,
    Typisch für Gutmenschen ist es, dass sie sich selbst für intellektuell halten, während sie all diejenigen, die ihnen nicht in der oben genannten Scheintoleranz zustimmen, gleich als primitiv, von Medien manipuliert rechtsradikal, voreingenommen, inkonsequent etc. diffamieren, nur um behaupten zu können, dass eine sachliche Diskussion mit jenen nicht möglich ist. Ein weiteres Kriterium des Gutmenschentumes ist, dass keine anderen Meinungen auch nur ansatzweise toleriert, geschweige denn akzeptiert werden. Denn nur sie allein wissen, was wirklich richtig und falsch ist, und jeder Andersdenkende wird im Namen von Toleranz und Respekt niedergemacht, da es auch ein unermesslich großes Grundbedürfnis jener Personengattung ist, sich in der eigenen moralischen Überlegenheit zu suhlen wie das Schwein im Dreck.
    Apropos Hasskommentare von LH Kompatscher und SVP Vasallen des PD :
    Anstatt Sicherheitsdekrete von Salvini umzusetzen, wird er von Linksgrünen & SVP als Hassprediger mit Rosenkranz oder Faschist beschimpft.
    Frau Senatorin J. Unterberger: LH Kompatscher hat Salvini als Hassprediger mit Rosenkranz bezeichnet. Hat er Recht? Ja, hat er!
    [Link von Red. entfernt]
    Wobei Salvini laut CSM – ANM – Palamera: recht hat und das Ganze eine politischen Entscheidung ist [ CSM – ANM – Palamera: “Dire cioè, per esempio, che il ministro dell’interno ha comportamenti corretti e condivisibili nei confronti dell’immigrazione clandestina ma che lo si deve comunque attaccare per motivi politici “ ]
    Apropos Hasskommentare. Verleumdungen und Beleidigungen im Sozialen Netzt auf online Portalen wie im online Portal der Südtiroler Tageszeitung wie die von mannik z. B usw. erfüllen nicht nur für den Betreffenden durchaus den Tatbestand einer Strafbaren Handlung ( Art. 594 & 595 c. p ) Auch für das online Portal bzw. den Herausgeber sowie für den Moderator, erfüllt die Veröffentlichung von Hasskommentaren, Verleumdungen und Beleidigungen durchaus den Tatbestand einer Strafbaren Handlung im Sinne des Art. 57 c. p
    [ “La responsabilità del direttore del periodico telematicoex art. 57 c.p. tra interpretazione estensivo-evolutivae analogia in malam partem.diFilippo Lombardi
    CASSAZIONE PENALE,SEZ.V,11GENNAIO 2019(UD.23OTTOBRE 2018),N.1275PRESIDENTE PISTORELLI,RELATOREAMATORE1. Con la sentenza in epigrafe, la Corte di legittimità affronta il tema dell’applicazione della responsabilità di cui all’art. 57 c.p. ai direttori dei periodici telematici, statuendo in senso affermativo, con ciòallineandosi al filone giurisprudenziale inaugurato alcuni anni fa dalla nota sentenza delle Sezioni unite n. 31022/2015“ ]

Es gibt neue Nachrichten auf der Startseite