„Neuer gesetzgeberische Spielraum muss genutzt werden“
„Diese Durchführungsbestimmung ist sehr wichtig, denn sie bekräftigt Südtirols primäre Gesetzgebungsbefugnis im Bereich der öffentlichen Aufträge von Landesinteresse. Durch die Verfassungsreform im Jahr 2001 und die in der Folge ergangene Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes war diese Zuständigkeit immer wieder in Frage gestellt worden. Jetzt besteht endlich wieder mehr Rechtssicherheit und ein viel größerer Spielraum für den Landesgesetzgeber. Dieser Spielraum muss unbedingt genutzt werden, denn in den vergangenen Jahren haben unsere Klein- und Mittelbetriebe einen großen Marktanteil verloren. Ziel muss ein, durch einen Ausbau des Landesvergabegesetzes den regionalen Wirtschaftskreislauf zu stärken und möglichst vielen einheimischen Betrieben den Zugang zum Vergabemarkt zu erleichtern“, so der freiheitliche Vergaberechtsexperte Dr. Otto Mahlknecht.