Japans Regierung und Betreiber Tepco haften für Fukushima
Die Justiz sprach mehreren Klägern Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 38,6 Millionen Yen (knapp 317.000 Euro) zu. Im März 2011 hatten ein schweres Erdbeben und ein anschließender Tsunami Japans Nordostküste erschüttert. Die Naturkatastrophe führte zur Kernschmelze in der Atomanlage in Fukushima, dem folgenschwersten Atomunfall seit dem Unglück von Tschernobyl 1986. Die Aufräumarbeiten in Fukushima sollen noch mindestens drei Jahrzehnte dauern. Mehr als 10.000 Menschen, die aus Sorge vor radioaktiver Strahlung die Gegend verlassen mussten, gingen mit Sammelklagen gegen die japanische Regierung und Tepco vor.
Im Zusammenhang mit der Katastrophe ergingen bereits mehrere Urteile, es war nun aber das erste Mal, dass Regierung und AKW-Betreiber gemeinsam zur Rechenschaft gezogen wurden, wie örtliche Medien berichteten. Die Katastrophe hätte verhindert werden können, wenn die Regierung Tepco zu präventiven Sicherheitsmaßnahmen gedrängt hätte, urteilte das Gericht laut der Nachrichtenagentur Kyodo. Die Regierung sei zu derlei Anordnungen “berechtigt”, berichtete auch der Sender NHK.
Unklar blieb zunächst, wie vielen Klägern die Entschädigungszahlungen zugutekommen werden. NHK berichtete unter Berufung auf das Gericht, dass nur 62 von insgesamt 137 Betroffenen in diesem Fall Geld zugesprochen wurde. Demnach richtete sich die Entscheidung jeweils nach den persönlichen Umständen der Evakuierten.
Die Entschädigungszahlungen unterschritten allerdings die Forderung der Kläger in Höhe von 1,5 Milliarden Yen deutlich. Tepco erklärte, das Urteil zu prüfen und dann über weitere Schritte zu entscheiden. Ein Regierungssprecher wollte sich zu dem Urteil zunächst nicht äußern, stellte aber klar, dass es keine Auswirkungen auf die japanische Atompolitik haben werde.