Durnwalder-Verurteilung: „Sind sehr verwundert über dieses Urteil“
Der Rechnungshof habe die Ausgaben aus dem Sonderfonds bereits in der Vergangenheit stets aufmerksam kontrolliert, unterstreichen Philipp Achammer und Arno Kompatscher. Im Zuge dieser Überprüfungen habe es nie Beanstandungen gegeben.
„Luis Durnwalder hat die Ausgaben immer dokumentiert, auch wenn dies vom entsprechenden Landesgesetz nicht so vorgesehen war – er hat im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen gehandelt.“
Das Urteil vermittle den Eindruck, dass öffentliche Mittel für private Zwecke verwendet worden seien. „Dem ist aber nicht so“, betonen der Parteiobmann und der Landeshauptmann. „Dem Altlandeshauptmann kann weder Mutwilligkeit noch Absicht vorgeworfen werden, was zumindest teilweise im Urteil bestätigt wird.“
Das Urteil des Rechnungshofes sei einfach nicht nachvollziehbar – es bleibe zu hoffen, dass diese Angelegenheit im Rekursweg geklärt werden könne.